Gefahrenbereich absichern

safety_engineer

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Hallo Leute!

Wieder einmal ein interessantes Thema: schützende Konstruktionen um nicht in einen Gefahrenbereich eintreten zu können. Ich habe einen Gefahrenbereich und davor steht ein 1m hohes Hindernis.

Die EN 619 (C- Norm von Stetigförderern zu Beförderung von Stückgut) besagt in Anhang D – D15, dass Gefahrenbereiche über ein Hindernis in der Höhe von 1m nicht begehbar sind. Wenn mit unkorrekten Verhalten oder mit Benutzung des Wegs des geringsten Widerstands zu rechnen ist, müssen striktere Maßnahmen getroffen werden.

Die EN ISO 13857 besagt in Tabelle 2 pauschal, einerseits das schützende Konstruktionen über einer Höhe von 1000mm die Bewegung des Körpers ausreichend einschränken können. Andererseits das schützende Konstruktionen unter 1400mm nicht ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen benutzt werden sollen. Ist etwas missverständlich aber würde sich dann mit der EN 619 decken.

Kann man das folgendermaßen deuten:
  • Bei geringem Risiko und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit das jemand hineingeht bzw. wenn es keine Motivation (wie z.B. unkorrektes Verhalten oder Benutzung des Wegs des geringsten Widerstandes wie EN 619 sagt) reicht eine Konstruktion in einer Höhe von 1000mm, um jemanden daran zu hindern in einen Gefahrenbereich einzutreten.
  • Bei hohem Risiko oder hoher Eintrittswahrscheinlich müssen zwischen 1000 und 1400mm der schützenden Konstruktion zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
  • Ist diese Deutung eurer Meinung nach korrekt?
weitere Frage hierzu:
  • Sind Ihnen hierzu weitere C-Normen aus anderen Produktbereichen bekannt, die zu diesem Thema etwas schreiben?
  • Was genau sind die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen aus der EN ISO 13857? Können Sie dazu Beispiele anführen?
Vielen Dank euch im Voraus!

SG
Jürgen
 
Hallo,

ich würde davon ausgehen, dass die Norm die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für Ganzkörperzugang bewusst nicht ausarbeitet. Man kann hier beispielsweise in den entsprechenden C-Normen Hinweise finden. Die EN 619 und die EN 528 bieten beispielsweise die Möglichkeit eines Tunnels.
Auch die ISO/TR 20218-2, auf welche die ISO 13857 verweist, erwähnt als Beispiel eine 90° Abzweigung in einem Kriechgang als effektives Hindernis und weißt auf die Anwendung von anthropometrischen Daten hin. Weitere Details ergeben sich aus der TR leider nicht. Diese verweisen weiterhin auch nur auf "andere physikalische Aspekte", welche den Zugang verhindern.

Letzten Endes kannst Du nur in C-Normen fündig werden oder für die spezielle Situation eine Risikobeurteilung durchführen.
Beispielsweise erlaubt die EN 528 Öffnungen von 300 mm zwischen zwei Regalgassen. Hierbei wird berücksichtigt, dass sich innerhalb einer Regalgasse immer nur eine geschulte Person aufhält und ein Durchgang zwischen den Regalen nicht "verlockend" ist.
 
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weitere Frage hierzu:
  • Sind Ihnen hierzu weitere C-Normen aus anderen Produktbereichen bekannt, die zu diesem Thema etwas schreiben?
  • Was genau sind die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen aus der EN ISO 13857? Können Sie dazu Beispiele anführen?
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen können beispielsweise solche sein,
- die den Zutritt erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten wie LIchtgitter, Trittmatten, Scanner o.ä. und solche
- die im Notfall die Maschinerie stillsetzen, z.B. Not-Halt-Einrichtungen wie eine Reißleine entlang der Fördereinrichtung.

Tipp: wenn es eine C-Norm für deine Applikation gibt (eine LIstung sämtlicher C-Normen findest du mit etwas Geschick beim VDMA) dann stehen da sehr explizit die Anforderungen drin.
 
Die EN ISO 13857 besagt in Tabelle 2 pauschal, einerseits das schützende Konstruktionen über einer Höhe von 1000mm die Bewegung des Körpers ausreichend einschränken können. Andererseits das schützende Konstruktionen unter 1400mm nicht ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen benutzt werden sollen. Ist etwas missverständlich aber würde sich dann mit der EN 619 decken.
ich interpretiere es so. sie sagt, dass unter einem Meter die Konstruktion einfach gesagt "keinen Sinn macht". über einem meter ist es abhängig von der Höhe der Gefahr, aber unter 1,4 m sollten (und somit "müssen") zusätzliche maßnahmen getroffen werden. ich mach es einfach und es gibt bei uns keine Schutzzäune unter 1,6 m.
wenn es C-Normen gibt, dann kannst du dich dann natürlich an diese werte halten
auch die EN14120 beachten und einfaches überklettern betrachten "Beispielsweise wird Klettern durch Vermeiden waagerechter Bauteile und waagerechter Teile des Drahtgeflechts an der Außenseite der trennenden Schutzeinrichtung erschwert."
 
You made my day PeterK: das Wort "anthroprometisch" befeuert meinen Wortschatz in die nächste Dimension!
@stevennn: Wir verbauen auch immer 2000+ Schutzzäune.
Grade hat ein Kunde von sich aus den Zaun zur leichteren Beschickung mit Wartungsmaterial auf die Hälfte eingedampft und davor gut gemeinte Nashornabweiser montiert, die aber so nahe dran stehen, dass man sie als Kletterhilfe interpretieren kann.
Dann kommt der Kunde und sagt: Mach mal neue CE, kann doch nicht so schwierig sein...
 
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Nashornabweiser montiert, die aber so nahe dran stehen, dass man sie als Kletterhilfe interpretieren kann.
Dann kommt der Kunde und sagt: Mach mal neue CE, kann doch nicht so schwierig sein...
Mr. Nilpferd, was sind denn Nashornabweiser?
wie geht ihr bei diesem Beispiel damit um, dass die Schutzzäune nun so niedrig sind?
 
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