roboticBeet
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Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage bezüglich des Herumreichens um trennende Schutzeinrichtungen. In der DIN EN ISO 13857 ist nur die Situation mit Begrenzung der Bewegung, z. B. durch Schulter und Achselhöhle, berücksichtigt. Wie verhält sich die Situation, wenn das Herumreichen auch durch eine Bewegung von Rumpf und Hüfte zusätzlich zur Armlänge unterstützt werden kann?
Hab mal eine Prinzipskizze angehängt. Um ein Eingreifen in den Gefährdungsbereich zu verhindern ist auf der rechten Seite eine trennende Schutzeinrichtung vorgesehen. Im linken Bereich ist jedoch keine trennende Schutzeinrichtung vorgesehen und auch prinzipiell nicht nötig. Aufgrund der Höhe des Aufbaus ist es jedoch möglich, dass man sich mit Hüfte und Rumpf zusätzlich in die Maschine beugt und dadurch einen höheren Aktionsradius hat.
Habt ihr Infos dazu, wie groß ihr den Sicherheitsabstand x auslegen würdet? In Normen und bei der BG bin ich leider nicht weiter fündig geworden. Risikobeurteilung und gesunder Menschenverstand helfen leider nur bedingt weiter, da es hier um eine leidige Zuliefererdiskussion geht.
Danke und Gruß
ich habe eine kurze Frage bezüglich des Herumreichens um trennende Schutzeinrichtungen. In der DIN EN ISO 13857 ist nur die Situation mit Begrenzung der Bewegung, z. B. durch Schulter und Achselhöhle, berücksichtigt. Wie verhält sich die Situation, wenn das Herumreichen auch durch eine Bewegung von Rumpf und Hüfte zusätzlich zur Armlänge unterstützt werden kann?
Hab mal eine Prinzipskizze angehängt. Um ein Eingreifen in den Gefährdungsbereich zu verhindern ist auf der rechten Seite eine trennende Schutzeinrichtung vorgesehen. Im linken Bereich ist jedoch keine trennende Schutzeinrichtung vorgesehen und auch prinzipiell nicht nötig. Aufgrund der Höhe des Aufbaus ist es jedoch möglich, dass man sich mit Hüfte und Rumpf zusätzlich in die Maschine beugt und dadurch einen höheren Aktionsradius hat.
Habt ihr Infos dazu, wie groß ihr den Sicherheitsabstand x auslegen würdet? In Normen und bei der BG bin ich leider nicht weiter fündig geworden. Risikobeurteilung und gesunder Menschenverstand helfen leider nur bedingt weiter, da es hier um eine leidige Zuliefererdiskussion geht.
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