HMI-Sprache Deutsch bei Inverkehrbringung außerhalb Deutschlands

koderko

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Hallo zusammen,

dass das HMI die Landessprache des Landes der Inverkehrbringung aufweisen muss, ist klar. Muss aber zusätzlich - da wir ein deutscher Hersteller sind - auch die deutsche Sprache vorhanden sein? Ich meine nein.

Gibt es hierzu Regeln oder Verweise?

Vielen Dank!
 
Hallo zusammen,

dass das HMI die Landessprache des Landes der Inverkehrbringung aufweisen muss, ist klar. Muss aber zusätzlich - da wir ein deutscher Hersteller sind - auch die deutsche Sprache vorhanden sein? Ich meine nein.

Gibt es hierzu Regeln oder Verweise?

Vielen Dank!
Norm hin oder her, wie macht ihr das wenn euer Service Techniker
mal vor Ort ist und dem Polnisch, Französisch oder Sächsisch nicht
mächtig ist?
 
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Jaja, das Lastenheft....... 😅

Wenn es denn eines gibt.
Mit dem wäre die Frage des TE ja auch schon geklärt.

Bei uns damals im Maschinenbau haben uns ca. ein Drittel der Kunden ( die großen halt ) eines übergeben. Der Rest wollte einfach dass es zum Zeitpunkt x läuft. Mehr nicht.
 
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Gemäß
Link zu Originaldokument im PDF
Maschinenrichtlinie Anhang I 1.7.1 müssen die Informationen in der Amtsprache des Landes abgefasst sein, in dem die Maschine in Verkehr bzw. in Betrieb genommen wird:
 
Gemäß
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Maschinenrichtlinie Anhang I 1.7.1 müssen die Informationen in der Amtsprache des Landes abgefasst sein, in dem die Maschine in Verkehr bzw. in Betrieb genommen wird:
In der Richtline, auf die verwiesen wird, steht allerdings wörtlich:
Alle schriftlichen oder verbalen Informationen und Warnhinweise müssen in der bzw. den Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein, die gemäß dem Vertrag von dem Mitgliedstaat, in dem die Maschinen in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird, bestimmt werden kann bzw. können
Warum wird da auf die Amtsprachen der EU Bezug genommen und nicht einfach klar formuliert "in der Amtsprache des Landes"?
 
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Guten Morgen zusammen,
oh, ich habe eine rege Diskussion entfacht :D
Danke, Oberchefe, da wir hier im Maschinensicherheitsbereich sind, habe ich mir das Zitieren der MRL gespart. Diese regelt das explizit.

Warum wird da auf die Amtsprachen der EU Bezug genommen und nicht einfach klar formuliert "in der Amtsprache des Landes"?

Es gibt Mitgliedsstaaten, die mehrere EU-Amtssprachen besitzen (z.B. Belgien: Niederländisch, Französisch, Deutsch). Diese sind in dem EU-(Beitritts?)Vertrag definiert. Deshalb steht das so verklausuliert da.
 
Ob man "seine" Sprache zusätzlich auf's Panel macht, bleibt jedem selber überlassen.
Die MRL gibt - eigentlich - Landessprache vor.
Sehr oft wird das aber auch abweichend in den Verträgen / Lastenheft festgelegt.
Landessprache ist oft eine grausame Geschichte.
Es gibt halt extrem miserable Übersetzungen und da nimmst du dann lieber Englisch.
 
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Warum wird da auf die Amtsprachen der EU Bezug genommen und nicht einfach klar formuliert "in der Amtsprache des Landes"?
hier geht es um z.B. Belgien, wo mehrere Amtssprachen möglich sind. (Deutsch, niederländisch,französisch)
"...der bzw. den Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein, die gemäß dem Vertrag von dem Mitgliedstaat, in dem die Maschinen in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird, bestimmt werden kann bzw. können"
die Mehrzahl bezieht sich auf die 3 verschiedenen Sprachen eines Landes
 
So sehe ich das auch. Andere sehen das anders... ;)
Tja die eigene Sprache auf dem Panel hat natürlich Vorteile bei Inbetriebnahme, Wartung und Service.
Aber das ist schlichtweg nur eine firmeninterne Festlegung.
Dann hast du die HMI-Sprache für den Kunden. Hier gibt es die Vorgaben der MRL.
Zusätzlich / Alternativ gibt es dann noch vertraglich festgelegte Vorgaben.
Gerade wenn es um spezifische Prozesse geht, gibt es eben oft kundeninterne Vokabeln und Bezeichnungen.
 
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Derjenige, der für uns die Konformitätserklärung erstellt und unterschreibt, sagt, dass die HMI auch in "Originalfassung" erstellt sein muss (orientiert sich hier anscheinend an den Vorgaben für die Bedienungsanleitung).

Klar, der Punkt mit der IBN und dem Service ist nicht von der Hand zu weisen, aber mittlerweile können die meisten Monteure englisch, was bei uns de facto-Standard werden soll.
 
Derjenige, der für uns die Konformitätserklärung erstellt und unterschreibt, sagt, dass die HMI auch in "Originalfassung" erstellt sein muss (orientiert sich hier anscheinend an den Vorgaben für die Bedienungsanleitung).
Ich hab aktuell keinen Zugriff auf die Normen, aber mir wäre neu, dass die Bedienungsanleitung in der eigenen Sprache erstellt werden muss.
 
Landessprache ist oft eine grausame Geschichte.
Es gibt halt extrem miserable Übersetzungen und da nimmst du dann lieber Englisch.
Das war bei uns dann eben auch das Problem. Fachwörter von einer Abfüllanlage / Verpackungsanlage z.B. auf ungarisch.
Der Plan des Endkunden war damals: Wir liefern die Anlage mit Deutsch und Englisch aus und pflegen während/nach der Inbetriebnahme
Ungarisch ein mit Hilfe eines ungarischen Facharbeiters der auch Deutsch versteht. Das Ende vom Lied => bei jedem zweiten Wort "Ich weiß nicht wie man das nennt.....". Wie übersetzt man z.B. "Zwischenlagenüberschieber"...... Aber auf Englisch haben sie es alle verstanden, dann haben wir es gelassen.

Außerdem waren übersetzbare Worte in der Landessprache dermaßen lang im Vergleich zu DE/ENG....
 
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