HMI-Sprache Deutsch bei Inverkehrbringung außerhalb Deutschlands

Kannste ja exportieren und importieren bei Siemens zB
jop. Dafür muss aber die Aufgabenteilung und Reihenfolge klar sein und der Kunde gewillt sein, hinreichend zu helfen. Bei der Übersetzung vom HMI ist das sicherlich das geringste Problem, da dies die Schnittstelle ist, mit der er täglich zu tun. Die tatsächliche Praxisbedeutung der Betriebsanleitung ist aber eine andere, sodass diese ja wohl eher von einem Übersetzungsbüro anstatt vom Kunden übersetzt wird.
 
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jop. Dafür muss aber die Aufgabenteilung und Reihenfolge klar sein und der Kunde gewillt sein, hinreichend zu helfen. Bei der Übersetzung vom HMI ist das sicherlich das geringste Problem, da dies die Schnittstelle ist, mit der er täglich zu tun. Die tatsächliche Praxisbedeutung der Betriebsanleitung ist aber eine andere, sodass diese ja wohl eher von einem Übersetzungsbüro anstatt vom Kunden übersetzt wird.
So was macht man ja auch vorab mündlich aus und setzt es vertraglich fest.
 
Gibt es dazu eine Aktenzeichen? Würde mir das gerne anschauen..
Leider nicht, das ist viele Jahre her. Den Maschinenbauer gibt es seit Jahren nicht mehr.

Aus dem Grund versuchen wir die Übersetzung immer vom Kunden selbst machen zu lassen. Dann ist fast immer sicher gestellt, dass er Ausdrücke verwendet die im Betrieb geläufig sind. Hat bisher immer ganz gut geklappt.
Wir lassen den Kunden immer die Übersetzung nochmal gegenprüfen und setzte die Änderungswünsche um.

Ich habe unser HMI ohne Probleme per Google/DeepL Übersetzer auf Italienisch übersetzen können und der Kunde war damit sehr zufrieden (ich musste gerade mal 7 Wörter anpassen).

Bei Ungarisch war es schon etwas schiweriger, hier war ein Übersetzer (ca. 500€) und mehr Hilfe vom Kunden nötig, aber letztendlich war auch da am Ende der Kunde sehr zufrieden mit der Übersetzung.

Letztendlich wird eine Übersetzung IMMER dann gut, wenn man sich vernünftig mir den Kundenmitarbeitern austauscht. Das gilt im Übrigen sogar für Deutsch, denn jede Firma hat ihre eigenen Begrifflichkeiten.

In Ungarn habe ich die Erfahrung gemacht, dass dort erstaunlich viele mit Deutsch sehr gut klar kamen, aber relativ wenige mit English.
Das hängt sicherlich auch von der Lage in Ungarn und vom Alter der Leute ab. Der Deutschanteil sinkt je weiter man nach Osten kommt und der Englischanteil steigt bei den jüngeren Ungarn. Wir haben mehrere Maschinen in Györ, da ist Deutsch sicherlich verbreiteter als Englisch.

Kannste ja exportieren und importieren bei Siemens zB
Das ist unter Umständen aber ein sehr großer Aufwand. Wenn ich an meine letzte Übersetzung (ins Ungarische) denke, da waren etwa 8000 Zeilen in der Exportdatei. Etwa 7000 davon konnte ich wegkürzen bevor das zum Übersetzer ging. Vom Import hinterher ganz zu schweigen. Nur der Export hat damit mehrere Tage gedauert. In der Zeit hatte ich locker das Panel per Google Übersetzer auf Italienisch übersetzt - ohne ein Wort Italienisch zu sprechen. Wenn man die SPrache spricht geht es ja noch schneller.
 
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Ich finde, dass die Antwort zur Fragestellung in der Maschinenrichtlinie vollständig und einfach definiert steht:

MR
1.7.1.2. Informationen und Warnhinweise an der Maschine Informationen und Warnhinweise an der Maschine sollten vorzugs weise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben werden. Alle schriftlichen oder verbalen Informationen und Warn hinweise müssen in der bzw. den Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein, die gemäß dem Vertrag von dem Mitgliedstaat, in dem die Maschinen in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird, bestimmt werden kann bzw. können, und auf Verlangen können sie zusätzlich auch in jeder anderen vom Bedienungspersonal verstandenen Amtssprache bzw. Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein.

1.7.4 Betriebsanleitung

Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amts sprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.

Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungs anleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.
 
Ich finde, dass die Antwort zur Fragestellung in der Maschinenrichtlinie vollständig und einfach definiert steht:
Wen interessiert im Ausland die Maschinenrichtlinie. Der Kunde soll sagen was er möchte / braucht und das bekommt er dann halt. Wenn ich das nach irgendeiner tollen oberflächlichen Richtlinien mache und der Kunde andere Bedürfnisse hat, wen bringt das weiter?
 
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Da wär ich mir nicht so sicher. Je besser man die beteiligten Sprachen kennt, desto mehr FussAngeln kennt man und desto eher wird man vorsichtig mit "schnellen" Übersetzungen.
Ging mir bei der englischen Übersetzung jedenfalls so. Das ging wirklich nochmal deutlich schneller als Italienisch, was ich nicht spreche.
 
Wen interessiert im Ausland die Maschinenrichtlinie. Der Kunde soll sagen was er möchte / braucht und das bekommt er dann halt. Wenn ich das nach irgendeiner tollen oberflächlichen Richtlinien mache und der Kunde andere Bedürfnisse hat, wen bringt das weiter?
Ich denke das ist immer Kundenabhängig. Ist der Kunde ein 200 Mann Betrieb irgendwo in der Ungarn, dann interessiert den die MRL vermutlich nicht. Ist der Kunde hingegen ein Konzern, dann sieht das vermutlich schon anders aus. Oft sind da ja dann sogar noch Kundenmitarbeiter aus verschiedenen Ländern (z.B. Leute vom Mutterkonzern oder Hauptstandort) involviert. Bei Maschinen außerhalb der EU interessiert die MRL natürlich nicht, auch wenns im Vertrag steht.
 
Ich denke das ist immer Kundenabhängig. Ist der Kunde ein 200 Mann Betrieb irgendwo in der Ungarn, dann interessiert den die MRL vermutlich nicht. Ist der Kunde hingegen ein Konzern, dann sieht das vermutlich schon anders aus.
Das stimmt. Ich wollte damit auch nur sagen dass man nicht immer Dienst nach Vorschrift nach irgendwelchen Papieren die sich irgend jemand ausgedacht hat arbeiten sollte ( meine Meinung ). Ich stehe lieber mit dem Kunden in Kontakt und wir arbeiten darauf hin, was er möchte/braucht.
 
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Das stimmt. Ich wollte damit auch nur sagen dass man nicht immer Dienst nach Vorschrift nach irgendwelchen Papieren die sich irgend jemand ausgedacht hat arbeiten sollte ( meine Meinung ). Ich stehe lieber mit dem Kunden in Kontakt und wir arbeiten darauf hin, was er möchte/braucht.
Da gebe ich dir grundsätzlich vollkommen Recht. Dummerweise ist die MRL innerhalb der EU gesetzlich verpflichtend. Wenn man also an die falschen Leute gerät können die einem an den Karren pinkeln, wenn man sich nicht dran hält. Zum Glück sind da die meisten Leute eher Lösungsorientiert. Leider nicht alle. Meistens merkt man aber relativ schnell was für Leute man da als Kunden hat, dann kann man immer noch gegensteuern.
 
Wer so etwas schreibt, schreibt leider typischen "Foren-Schwachsinn":
"Wen interessiert im Ausland die Maschinenrichtlinie. Der Kunde soll sagen was er möchte / braucht und das bekommt er dann halt. Wenn ich das nach irgendeiner tollen oberflächlichen Richtlinien mache und der Kunde andere Bedürfnisse hat, wen bringt das weiter?"

Es stimmt zwar, dass es oft wenig interessiert, so lange nichts passiert. Man kann ja auch beliebig lange ohne Führerschein fahren, so lange man nicht erwischt wird.

Wenn das allerdings Strategie eines Maschinenbauers sein soll, dann für den "gute Nacht".
Was von der Maschinenrichtlinie abweicht, ist einklagbar, da es vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Das gilt auch für die geforderte Sprachvariante.
 
😅
Es stimmt zwar, dass es oft wenig interessiert, so lange nichts passiert.
Jaja Helmut, gleich kommt die Laier mit einem Fuß im Gefängnis.

Du solltest etwas konsequenter sein
... das wird wohl nie mehr geklärt, weil ich in diesem Forum ganz einfach nichts mehr schreibe.

Ich dachte ja du verbringst dein Rentnerdasein immer noch damit zu ermitteln, ob ein Bürostuhl eine Maschine ist.
 
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DMA Erfreulich, wenn jemand antwortet und bewertet. Etwas mehr Substanz würde ich mir dabei allerdings wünschen.

Ob ich in diesem Forum schreibe, ist laut Administratorinfo meine eigene Entscheidung und die darf ich ja auch ändern.

Das mit dem Bürostuhl ist inzwischen geklärt. Darf hier berichten, die damals gefragte Ausführung ist laut amtlicher Auskunft eine Maschine.
Da ich immer noch Konformitätsberatung mache, nehme ich solche -für manche halt unwichtige Themen - auf, um mich auf dem Laufenden zu halten und auch ein Wissen zu Randthemen zu bekommen, wo, wie ich öfters sehe, viele "Fachpersonen" schnell versagen.
 
"Jaja Helmut, gleich kommt die Laier mit einem Fuß im Gefängnis."
Ich habe nirgendwo etwas von "Gefängnis" gesagt, oder angedeutet, sondern gelistet was in der MR steht und dazu erklärt, dass es die ursprüngliche Fragestellung erklärt.

Ich weiß auch aus persönlicher Erfahrung, dass viele kleinere Maschinenhersteller die Sprachenforderungen der MR schlichtweg ignorieren.
Das kann man machen, und damit voll ins Risiko gehen. Mein Einwand dazu war nur, dass der Kunde sofern er klagen will, immer Recht bekommen wird.

Ich bin immer für pragmatisches, aber eben nicht für dilettantisches Vorgehen. Man sollte nichts machen, was man vor einer Aufsichtsbehörde nicht mehr argumentieren kann, also als unwissend blamieren würde.
Ich schlage deshalb immer vor, mal nachzulesen, welche Inhalte wirklich in Landessprache sein müssen.

Einmal zwingend das, was der Bediener zum Vermeiden von Fehlern und Gefahr (unabhängig von der Betriebsanleitung) wissen muss und man rein aus Produkthaftungsgründen immer übersetzen sollte (sonst kann einem im Problemfall die Versicherung eventuell den "Beistand" verweigern) und die Betriebsanleitung. Die Betriebsanleitung teilt man auf in einen Minimalteil zur stichwortartigen "Basisinfo" der übersetzt wird und (die wirklich) erklärende Information, die man nicht mehr (außer in Englisch) übersetzt. Wenn man die Produktdoku entsprechend aufteilt, ist der verbleibende, zu übersetzende Umfang gar nicht so groß.

Alternativ bepreist man die Übersetzung (der Betriebsanleitung) und bietet alternativ an, das Original zur dann verpflichtenden (es gibt welche, die lassen sich das mit der Bestellung noch zusichern), eigenen Übersetzung durch den Käufer herauszugeben. Damit vermeidet man den juristischen Mangel, da sich der die Übersetzung nicht kaufende Käufer verpflichtet, die Übersetzung zu erstellen (und es dann "wurscht" ist, ob er es wirklich macht).
 
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