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Hallo,
da es in diesem Teil des Forums sehr ruhig geworden ist möchte ich ein Thema aufgreifen welches viele betreffen könnte und darüber diskutieren.
Industrieroboter Sicherheitsanforderungen
Hier gibt es seit 2011 bzw. 2012 eine Norm DIN EN ISO 10218-2 Robotersysteme und Integration
Die DIN EN ISO 10218-1 gibt es schon länger aber auch hier gibt es einen neue Ausgabe 2011.
Probleme die es immer wieder bei Projekten mit Industrierobotern gibt sind die Abstände zu distanzierenden trennenden Schutzeinrichtungen, da oft die Sicherheitsabstände nicht oder falsch betrachtet werden.
Die 10218-2 fordert in Abschnitt 5.4 Begrenzung der Roboterbewegung, es müssen also geschützte Bereiche und eingeschränkte Räume festgelegt werden. Der geschützte Bereich muss durch äußere Schutzeinrichtungen bestimmt werden. Die Begrenzungseinrichtungen können mechanisch, nicht mechanisch und auch dynamisch sein.
Ein großes Problem bei den äußeren Schutzeinrichtungen ist das diese nicht näher installiert werden dürfen als der eingeschränkte Raum ist, es sei denn diese sind als Begrenzungseinrichtung ausgeführt oder es gibt andere technische Schutzmaßnahmen.
Die Probleme sind, dass oft nicht über Begrenzungen nachgedacht wird, bzw. diese unzureichend ausgeführt werden. Hierzu kann man in der 10218-2 Abschnitt 5.4.3 nachlesen, wenn keine Festanschläge am Roboter installiert werden können die ein durchdringen bzw. schlagen verhindern können, müssen entweder die feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen in einem entsprechenden Abstand installiert werden oder man begrenzt den Roboter mit anderen Mitteln. Meist führt das aber zu einem Roboter mit Sicheren Bewegungs.- und Geschwindigkeitsüberwachungen bis zu Überwachungen von umschaltbaren kartesischen Räumen (Schutzbereichen). Oder man führt die Schutzzäune als Begrenzung aus was aber zu sehr mächtigen Zäunen führt.
Ein weiteres Problem bei Robotern ohne Geschwindigkeitsüberwachung ist die Berechnung von Sicherheitsabständen nach DIN EN ISO 13855 für verriegelte oder auch nicht trennende Schutzeinrichtungen. Dies muss laut Abschnitt 5.4.3 mit der tatsächlichen Last und wenn keine Sicherheitsgerichtete Überwachung der Geschwindigkeit vorliegt, mit der maximal Geschwindigkeit berechnet werden, dies führt zu großen Abständen.
Mich würden eure Erfahrungen und mögliche Sicherheitskonzepte in diesem Bereich interessieren.
da es in diesem Teil des Forums sehr ruhig geworden ist möchte ich ein Thema aufgreifen welches viele betreffen könnte und darüber diskutieren.
Industrieroboter Sicherheitsanforderungen
Hier gibt es seit 2011 bzw. 2012 eine Norm DIN EN ISO 10218-2 Robotersysteme und Integration
Die DIN EN ISO 10218-1 gibt es schon länger aber auch hier gibt es einen neue Ausgabe 2011.
Probleme die es immer wieder bei Projekten mit Industrierobotern gibt sind die Abstände zu distanzierenden trennenden Schutzeinrichtungen, da oft die Sicherheitsabstände nicht oder falsch betrachtet werden.
Die 10218-2 fordert in Abschnitt 5.4 Begrenzung der Roboterbewegung, es müssen also geschützte Bereiche und eingeschränkte Räume festgelegt werden. Der geschützte Bereich muss durch äußere Schutzeinrichtungen bestimmt werden. Die Begrenzungseinrichtungen können mechanisch, nicht mechanisch und auch dynamisch sein.
Ein großes Problem bei den äußeren Schutzeinrichtungen ist das diese nicht näher installiert werden dürfen als der eingeschränkte Raum ist, es sei denn diese sind als Begrenzungseinrichtung ausgeführt oder es gibt andere technische Schutzmaßnahmen.
Die Probleme sind, dass oft nicht über Begrenzungen nachgedacht wird, bzw. diese unzureichend ausgeführt werden. Hierzu kann man in der 10218-2 Abschnitt 5.4.3 nachlesen, wenn keine Festanschläge am Roboter installiert werden können die ein durchdringen bzw. schlagen verhindern können, müssen entweder die feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen in einem entsprechenden Abstand installiert werden oder man begrenzt den Roboter mit anderen Mitteln. Meist führt das aber zu einem Roboter mit Sicheren Bewegungs.- und Geschwindigkeitsüberwachungen bis zu Überwachungen von umschaltbaren kartesischen Räumen (Schutzbereichen). Oder man führt die Schutzzäune als Begrenzung aus was aber zu sehr mächtigen Zäunen führt.
Ein weiteres Problem bei Robotern ohne Geschwindigkeitsüberwachung ist die Berechnung von Sicherheitsabständen nach DIN EN ISO 13855 für verriegelte oder auch nicht trennende Schutzeinrichtungen. Dies muss laut Abschnitt 5.4.3 mit der tatsächlichen Last und wenn keine Sicherheitsgerichtete Überwachung der Geschwindigkeit vorliegt, mit der maximal Geschwindigkeit berechnet werden, dies führt zu großen Abständen.
Mich würden eure Erfahrungen und mögliche Sicherheitskonzepte in diesem Bereich interessieren.