Konformitätserklärung bei Einsatz einer Haltebremse

PeterK1981

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Hallo zusammen,

ich möchte an einer bestehenden Maschine mit Hubtisch zusätzlich eine Haltebremse anbringen.
Die Maschine selbst ist CE-konform und hat auch eine entsprechende Konformitätserklärung. Die Haltebremse dient dem Personenschutz, ist aber laut Risikobeurteilung nicht zwangsweise notwendig.

Das Problem: Haltebremsen weisen meistens keine Konformität nach MRL als Sicherheitsbauteil auf. Auch als unvollständige Maschine werden sie nicht vertrieben. Wenn sie nicht in den Spannungsbereich der Niederspannungsrichtlinie fallen, liegt auch diesbezüglich keine Konformitätserklärung vor.

Wie geht man allgemein mit solchen Betriebsmitteln um? Ich kann ja selbst für diese Bremse keine Risikobeurteilung erstellen. Reicht es aus, dass eine Betriebsanleitung vorliegt, die entsprechende Montagehinweise und den Verwendungszweck der Bremse darstellt?
 
Tja manchmal tut man sich mit sowas keinen Gefallen :)
Wenn die Bremse nach RBU nicht notwendig ist, warum baust du sie dann ein?
Dient sie wirklich dem Personenschutz, dann brauchst du eben auch eine sichere Bremse.
Ausserdem kommt dann die ganze Bürokratie (Gefährdungsbeurteilung, Doku, ...)
 
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Tja manchmal tut man sich mit sowas keinen Gefallen :)
Wenn die Bremse nach RBU nicht notwendig ist, warum baust du sie dann ein?
Dient sie wirklich dem Personenschutz, dann brauchst du eben auch eine sichere Bremse.
Ausserdem kommt dann die ganze Bürokratie (Gefährdungsbeurteilung, Doku, ...)
Die Bremse ist ein Kundenwunsch und soll auch dem Personenschutz dienen.
Ich habe bisher einen Hersteller gefunden, der die Bremse als Sicherheitsbauteil nach MRL deklariert. Leider passt die Bremse nicht in die Bestandsanlage.
Selbst unter der Annahme, dass es keine wesentliche Veränderung der Maschine darstellt und ich daher nicht den gesamten Konformitätsprozess durchlaufen muss, so muss ich dennoch nachweisen, dass die Bremse die Anforderungen erfüllt.
Von der funktionalen Sicherheit her ist das kein Problem. Die Betrachtung des Performance Levels endet an den Hauptschützen. Allerdings frage ich mich, ob der Hinweis des Herstellers in der Betriebsanleitung ausreicht.

Meine Einschätzung:
Wenn der Hersteller die Bremse für den Personenschutz deklariert, muss er diese auch nach MRL als Sicherheitsbauteil zertifizieren. Ist dies nicht der Fall, darf man die Bremse nur für die Maschinensicherheit einsetzen, aber nicht für Personensicherheit.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob ich das zu streng interpretiere.
 
Meine Einschätzung:
Wenn der Hersteller die Bremse für den Personenschutz deklariert, muss er diese auch nach MRL als Sicherheitsbauteil zertifizieren. Ist dies nicht der Fall, darf man die Bremse nur für die Maschinensicherheit einsetzen, aber nicht für Personensicherheit.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob ich das zu streng interpretiere.
Diese Einschätzung würde ich teilen
 
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Da du den Sicherheitslevel der Anlage erhöhst, ist es keine wesentliche Veränderung im Sinne der MRL.
Allerdings muss der Betreiber die Gefährdungsbeurteilung anpassen.

Wie kommst du auf die Idee, dass es an den Hauptschützen endet?
Bei den allermeisten Sicherheitsbremsen, die ich zumindest kenne, gibt es Stellungsabfragen über Ini und / oder Auswertegeräte.

Handelt es sich um vertikale Bewegung / Achse, dann ist es auch noch sehr wahrscheinlich, dass du einen Bremsentest benötigst.

Deine Einschätzung zum Sicherheitsbauteil teile ich auch.
 
Es handelt sich tatsächlich um eine Vertikalachse. Der Kunde möchte die Anlage noch sicherer machen, als sie es schon ist. Vertraglich festgehalten ist auch ein entsprechender Performance Level. Die Bremse geht aber selbst nicht in die PL Berechnung ein, denn nach Definition der ISO 13849-1:
Die Kombination sicherheitsbezogener Teile einer Steuerung beginnt an dem Punkt, an dem sicherheitsbezogene Signale erzeugt werden (einschließlich z. B. Betätiger und Rolle eines Positionsschalters) und endet an den Ausgängen der Leistungssteuerungselemente (einschließlich z. B. Hauptkontakte eines Schützes).
Von der Ansteuerung passt alles: die Tür zur Anlage ist verriegelt, bis die Bremse sicher geschlossen ist. Erst dann kann die Anlage betreten werden.

Mich wundert es aber dennoch, dass es Hersteller gibt, die eine Bremse für Not-Halt-Funktionen anbieten, aber keine Konformität nach MRL bestätigen.
 
Es handelt sich tatsächlich um eine Vertikalachse. Der Kunde möchte die Anlage noch sicherer machen, als sie es schon ist. Vertraglich festgehalten ist auch ein entsprechender Performance Level. Die Bremse geht aber selbst nicht in die PL Berechnung ein, denn nach Definition der ISO 13849-1:
Die Kombination sicherheitsbezogener Teile einer Steuerung beginnt an dem Punkt, an dem sicherheitsbezogene Signale erzeugt werden (einschließlich z. B. Betätiger und Rolle eines Positionsschalters) und endet an den Ausgängen der Leistungssteuerungselemente (einschließlich z. B. Hauptkontakte eines Schützes).
Von der Ansteuerung passt alles: die Tür zur Anlage ist verriegelt, bis die Bremse sicher geschlossen ist. Erst dann kann die Anlage betreten werden.

Mich wundert es aber dennoch, dass es Hersteller gibt, die eine Bremse für Not-Halt-Funktionen anbieten, aber keine Konformität nach MRL bestätigen.
naja, woher weißt du wann die Bremse "sicher geschlossen ist", wenn sie keinen PL hat?

Ergängung:
wenn er sich einen Hosenträger zum Gürtel machen will, dann sehe ich (normativ und Richtlinienkonform) keine notwendigkeit, dass ein PL erfüllt werden muss. Die aktuelle RBU sagt ja schon, dass die Anlage ausreichend sicher ist.
Wenn der Hosenträger doch Sinn macht, ist die ursprüngliche Anlage vielleicht nicht ok.
also es gilt zu entscheiden, ist es nur was zusätzliches, also ein "nice to have" (was funktionstechnisch und sicherheitstechnisch nicht notwendig ist) oder geht es um etwas notwendiges um die Sicherheit zu gewährleisten.

Für was ist ein PL vertraglich festgehalten. Für die Sicherheit an sich oder speziell für die Haltebremse (Funktion der Haltbremse)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann mal viel Vergnügen :)
Es gibt von der DGUV einen Fachartikel zu dem Thema:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4333
Damit wird das Thema Bremsen richtig einfach 🤮
Danke :)
Das Papier ist mir bekannt. Wirklich kein schönes Thema o_O
naja, woher weißt du wann die Bremse "sicher geschlossen ist", wenn sie keinen PL hat?

Ergängung:
wenn er sich einen Hosenträger zum Gürtel machen will, dann sehe ich (normativ und Richtlinienkonform) keine notwendigkeit, dass ein PL erfüllt werden muss. Die aktuelle RBU sagt ja schon, dass die Anlage ausreichend sicher ist.
Wenn der Hosenträger doch Sinn macht, ist die ursprüngliche Anlage vielleicht nicht ok.
also es gilt zu entscheiden, ist es nur was zusätzliches, also ein "nice to have" (was funktionstechnisch und sicherheitstechnisch nicht notwendig ist) oder geht es um etwas notwendiges um die Sicherheit zu gewährleisten.

Für was ist ein PL vertraglich festgehalten. Für die Sicherheit an sich oder speziell für die Haltebremse (Funktion der Haltbremse)?
Wenn ich Rollenendschalter in der Bremse habe, die mir den Zustand anzeigen, dann kann ich zumindest die Kennwerte des Sensors verwenden.
Da kommt es aber schon zum Problem: der Hersteller hat ja auch eine entsprechende Mechanik dahinter, die erstmal anständig funktionieren muss.
 
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