PEN aufgetrennt in NSHV - PE im Schaltschrank nochmals auftrennen erlaubt?

RobMor

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Hallo zusammen,

wir beginnen gerade mit der Umrüstung einer Altanlage - der alte Schaltplan stimmt natürlich nicht mit dem Ist-Zustand überein.

Zustand:
NSHV - PEN wird hier aufgetrennt auf PE und eine N Schiene
Abgehendes Kabel (150mm²) zum umzubauenden Schaltschrank ist ein 3-aderig mit Schirm, also 3 Phasen + PE
Nun brauchen wir im umzubauenden Schaltschrank aber auch einen Neutralleiter (nur für ein kleines 24VDC Netzteil 2,5A, 230VAC Versorgung)

Frage:
Darf ich den PE in dem Schrank nochmals aufteilen in PE und N?
Eine Alternative wäre noch in der NSHV ein kleinen Abgang zu realisieren, 1ph + N + PE, und ein zusätzliches Kabel zum Schaltschrank zu ziehen.
 
Dein Schirm ist dann kein PE sondern ein PEN.

Somit ist den Abgang noch nicht aufgetrennt, nur die eventuell 5 Adrigen Abgangskabel.

Bei Umrüstungen kommt das immer wieder vor, hier muss man hier gut überlegen wie man das angeht und ev. einen Teil der PE Schiene als PEN Schiene deklarieren.
Unbedingt auf den Anschluss des PEN (bzw Trafosternpunkt) achten, hiermuss der entsprechende Querschnitt zur PEN Schiene gehen und diese auch ausreichenden Querschnitt haben. PE Schienen und Nullungsbügel sind hier manchmal zu schwach dimensioniert!
 
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Dein Schirm ist dann kein PE sondern ein PEN.
Ich widerspreche.
Das hängt davon ab, wo der in der nshv aufgelegt ist. Vermutlich auf pe.
Somit kannst Du im nachgelagerten Schaltschrank eine 230V Ebene nur per Steuertrafo erreichen.
Alternativ das kleine Netzteil mit 400V Eingang auslegen.
Vermutlich ist das preiswerter als das Kabel gegen 3L+N+PE auszutauschen.
 
Moin,
war das nicht so, das wenn PE und N in der NSHV getrennt wurden, sie danach nicht wieder verbunden werden dürfen? Wenn der Schirm dann auf PE liegt, Null macht keinen Sinn, weil dann fehlt die Erdung der Anlage, betreibst du dein Netzteil über PE. :unsure: Nicht gut.

Grüße Detlef
 
Guten Morgen,

hier mal eine Leseprobe des VDE-Verlags: "Schutzleiter – DIN VDE 0100-540, Abschnitt 543"
Interessant wird es auf Seite 250, ich zitiere:

"Nach der Aufteilung des PEN-Leiters dürfen Schutzleiter und Neutralleiter nicht mehr verbunden werden; ebenso ist eine direkte oder indirekte Erdung des Neutralleiters nicht mehr zulässig. Diese Maßnahme wäre eine Parallelschaltung von Schutzleiter und Neutralleiter, was auf alle Fälle zu verhindern ist.
Geht von einer solchen Verteilung ein TN-C Stromkreis in die Anlage (drei Außenleiter und ein PEN-Leiter), so ist der PEN-Leiter auf die PE-Schiene zu führen.
"

Demnach wäre es durchaus zulässig, an eine TN-S Anlage einen Verbraucher im TN-C Netz anzuschließen - siehe auch dritte Skizze auf Seite 251 - das ist ja quasi genau der Fall, den RobMor da schildert!

Gruß

Holger
 
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Ja, für diesen Stromkreis ist die Aufteilung noch nicht erfolgt -> kein PE sondern PEN

Zu beachten ist im speisenden Verteiler die korrekte Anschlußposition und Kennzeichnung des Schienenabschnitts als PEN Schiene.
 
Ich möchte hier noch etwas zu Bedenken geben:
Abgehendes Kabel (150mm²) zum umzubauenden Schaltschrank ist ein 3-aderig mit Schirm, also 3 Phasen + PE

Hab jetzt keine Normenstelle zur Hand, um das zu untermauern, aber gefühlt würde ich sagen, daß ein PEN (da betriebsmäßig die N-Ströme fließen) wie ein aktiver Leiter zu behandeln ist und ich eine doppelte Isolierung erwarten würde.
Mit dem "Schirm" habe ich aber vermutlich nur eine einfache Isolierung durch den Außenmantel des Kabels.

Man mag mir widersprechen, aber ich würde es nicht machen wollen.
Ich würde die Lösung mit einem Trafo/Netzteil (Beitrag #3) bevorzugen.
 
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NYCWY? Das ist kein Schirm, sondwrn ein konzentrischer Leiter.
Dieser Leiter wird aber in der Regel dann nur als PE benutzt. Wie gesagt: Ich bin der Meinung, da der PEN-Leiter betriebsmäßig Strom führt, benötigt er eine doppelte Isolierung.
 
Dieser Leiter wird aber in der Regel dann nur als PE benutzt. Wie gesagt: Ich bin der Meinung, da der PEN-Leiter betriebsmäßig Strom führt, benötigt er eine doppelte Isolierung.
Habe ich auch so im Kopf, daß die Nutzung des konzentrischen Leiters als PEN (seit einigen Jahren) nicht mehr zulässig ist - aber die Quelle habe ich noch nicht gefunden.
Die Kabelhersteller machen alle die Angabe, die Ludewig zitiert, aber: "Entsprechend den nationalen Vorschriften" - da sichern sie sich wie immer gegen alles ab.....
 
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Das Ganze geht jetzt in zwei unterschiedliche Richtungen:

1. Ist es zulässig ? Ich denke ja, bei entsprechender Kennzeichnung. Im Wohnungsbau werden solche Lösungen ja auch angewandt ( WEG-Gebäude mit PEN, einzelne Eigentümer renovieren etc.)

2. Ist es eine gute Lösung : Eher nicht.
 
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