PL Berechnung 20 Jahre

Florian_123

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Hallo,

wir haben demnächst Anlagen, welche die 20 Jahre Betriebsdauer erreichen. Bei diesen Anlagen müssen dann alle Sicherheitskomponenten getauscht werden.
Meine Frage hierzu ist:
1. Zur damaligen Zeit gab bzw. hatten wir keine PL-Berechnung. Wenn ich z.B. ein Siemens MSS durch eine F-CPU tausche, muss ich dann eine komplette PL-Berechnung machen? Ist es eine wesentliche Veränderung?
2. Wenn aus neuer Norm (13857:2024) der Abstand von Schutztür zur Gefährdung nicht ausreicht (Nicht sicher zugehalten). Muss man dann Zuhaltungen ergänzen oder ist es ok, da keine wesentliche Veränderung?

Vielen Dank schon mal
 
Wenn es eure eigenen Maschinen sind, dann ist die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) maßgeblich.
Darin gibt es eine "Anpassung an den Stand der Technik". Das bedeutet, dass Maschinen regelmässig geprüft werden müssen in wie weit sie noch den geltenden Normen entsprechen. Bei Abweichungen musst du Maßnahmen ergreifen. Hierzu gibt es eine Empfehlung des BAuA
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/EmpfBS-1114
Gefährdungsbeurteilung und PL brauchst du schon. Sie stellen ja im Prinzip die Basis für die Modernisierung dar. Du musst ja auch wissen, welche Anforderungen bestehen, musst die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und musst ja deine Steuerung auch validieren.
Ob die Anpassung an den Stand der Technik und der Austausch einer Steuerung automatisch eine wesentliche Veränderung darstellen, darüber gibt es etliche Meinungen und Ansichten.
Wichtig ist, dass die Betriebssicherheitsverordnung eingehalten wird und die Gefährdungsbeurteilung der Maschine aktualisiert wird.
 
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