Prüfungen von Schutzeinrichtungen

Safety

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Entsprechend der BetrSichV müssen Maschinen und Schutzeinrichtungen regelmäßig geprüft werden.

Unsere Leistungen:



Wiederkehrende Prüfung gemäß „BetrSichV“:

Die Betriebssicherheitsverordnung sagt aus, dass der Betreiber für seine Arbeitsmittel (Maschinen) eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.

Aus dieser Beurteilung ergeben sich auch Prüfungsintervalle. Darunter sind regelmäßig durchzuführende Kontrollen zu verstehen, um mögliche Defekte zu ermitteln und gefahrbringende Ausfälle von Sicherheitsfunktionen zu vermeiden.

Wir führen diese Prüfungen für Sie durch.

Prüfungen wie:

Not-Halt-Taster und Not-Halt-Funktion

Sicherheitsbezogenen Lichtgittern und Lichtvorhängen

Nachlaufwegmessungen

Verriegelungseinrichtungen – mit und ohne Zuhaltung

DGUV V3 Prüfungen (elektrische Sicherheit)



Auch führen wir Erstprüfungen von Maschinen durch, dies kann auch die Konformität zur Maschinenrichtlinie bzw. dann Maschinenverordnung betreffen.



Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Info@deutschmann-safety.de

www.deutschmann-safety.de
 
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