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Hallo zusammen,
bei meinem Arbeitgeber (mittelständischer Hersteller von Verpackungsmaschinen) gibt es aktuell Diskussionen zum Thema RoHS-Richtlinie (2011/65/EU).
Wir stellen sowohl vollständige als auch unvollständige Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG her. Wir stellen keine Elektro- oder Elektronikgeräte her, die unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fallen.
Fragestellung: Muss die RoHS Richtlinie von einem reinen Maschinenbauer überhaupt umgesetzt werden?
RoHS Richtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32011L0065
RoHS 2 FAQ:
https://ec.europa.eu/environment/system/files/2021-01/FAQ key guidance document - RoHS.pdf
Einschätzung 1:
Nein muss nicht umgesetzt werden. Begründung deckt sich dabei mit der Einschätzung des Ingenieurbüros Hannweber.
https://www.ib-hannweber.com/p/ist-die-richtlinie-2011-65-eu-beschraenkung-der-verwendung-bestimmter
Einschätzung 2:
Ja muss umgesetzt werden. Die Maschinen erfüllen generell die Kriterien eines Elektro- und Elektronikgerätes (Artikel 3 (1,2) RoHS Richtlinie). Aus dem Anhang 1 der Richtlinie fallen die Maschinen dann in Kategorie 11.
Kommt man zum Ergebnis, dass die Richtlinie generell angewendet werden muss, dann gibt es wiederum Unklarheiten in welchen Fällen von der Ausnahme „Ortsfeste Großanlagen“ (Artikel 2 (e)) gebrauch gemacht werden könnte. Der RoHS 2 FAQ gibt dazu einige Hinweise.
Um aber das Thema nicht von vorneherein zu überladen, würde ich gerne zunächst die erste Fragestellung klären und dann ggf. tiefer eintauchen.
Bin auf eure Einschätzungen und Erfahrungen dazu gespannt.
Viele Grüße
bei meinem Arbeitgeber (mittelständischer Hersteller von Verpackungsmaschinen) gibt es aktuell Diskussionen zum Thema RoHS-Richtlinie (2011/65/EU).
Wir stellen sowohl vollständige als auch unvollständige Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG her. Wir stellen keine Elektro- oder Elektronikgeräte her, die unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fallen.
Fragestellung: Muss die RoHS Richtlinie von einem reinen Maschinenbauer überhaupt umgesetzt werden?
RoHS Richtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32011L0065
RoHS 2 FAQ:
https://ec.europa.eu/environment/system/files/2021-01/FAQ key guidance document - RoHS.pdf
Einschätzung 1:
Nein muss nicht umgesetzt werden. Begründung deckt sich dabei mit der Einschätzung des Ingenieurbüros Hannweber.
https://www.ib-hannweber.com/p/ist-die-richtlinie-2011-65-eu-beschraenkung-der-verwendung-bestimmter
Einschätzung 2:
Ja muss umgesetzt werden. Die Maschinen erfüllen generell die Kriterien eines Elektro- und Elektronikgerätes (Artikel 3 (1,2) RoHS Richtlinie). Aus dem Anhang 1 der Richtlinie fallen die Maschinen dann in Kategorie 11.
Kommt man zum Ergebnis, dass die Richtlinie generell angewendet werden muss, dann gibt es wiederum Unklarheiten in welchen Fällen von der Ausnahme „Ortsfeste Großanlagen“ (Artikel 2 (e)) gebrauch gemacht werden könnte. Der RoHS 2 FAQ gibt dazu einige Hinweise.
Um aber das Thema nicht von vorneherein zu überladen, würde ich gerne zunächst die erste Fragestellung klären und dann ggf. tiefer eintauchen.
Bin auf eure Einschätzungen und Erfahrungen dazu gespannt.
Viele Grüße