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Guten Morgen,
ich habe am Donnerstag das Vergnügen, einer Abnahme beiwohnen zu dürfen. Gestern habe ich die Schaltpläne der (zugegeben kleinen) Anlage bekommen und habe seitdem so ein unangenehmes Zucken am Auge.
Ich hatte mit dieser Firma bereits ein kleines Rodeo und jetzt kommt wohl das nächste.
Kurz zur Beschreibung der Anlage. Es geht dabei um eine Reihe von Analysegeräten und Ventilen, die in einem Schrank verbaut sind. An diesem hängt ein Schaltkasten, in dem sich die 24V Versorgung und eine Siemens ET200 SP HA befindet. Die SP HA nimmt die Analogsignale auf und steuert die notwendigen Ventile an.
Da ich nicht 100%ig Normenfest bin, hätte ich hier folgende Fragen:
1. Die Anlage wird mit 2x 230V/16A eingespeist. Die Einspeisung geht direkt auf zwei Lasttrennschalter, die unabhängig voneinander schaltbar sind. Von da aus werden die beiden 24V Netzteile direkt angeschlossen. Es gibt keine LS-Schalter zwischen den Lasttrennschaltern und den Netzteilen.
Parallel dazu geht es auf einen Lastwahlschalter, von wo aus dann wiederrum die Analysegeräte eingespeist werden. Zwischen dem Lastwahlschalter und den Analysegeräten gibt es LS-Schalter.
Das fehlen von LS-Schaltern vor den Netzteilen macht mir Bauchschmerzen. Es gibt hier also zwischen der Einspeisung und den Netzteilen keinen Überspannungsschutz. Kann das Regelkonform sein?
2. Die Anlage wird später über ein PCS7-System gesteuert und die SP HA wird per Profinet an das System angeschlossen. Außer Ventilen und Lüftern gibt es keine beweglichen Teile in der Anlage. Jetzt kommt die Diskussion auf, ob hier die Maschinenrichtlinie zur Anwendung kommt. Unser Zulieferer verneint das, ich sehe das anders. Gibt es hier einen nachvollziehbaren Leitfaden? Gerade wenn man von Chemieanlagen ausgeht, bestehen diese ja immer aus unterschiedlichen Anlagenteilen - kann man hier die Maschinenrichtlinie sicher anwenden?
3. Die Prüfprotokolle der Anlage sind eher spärlich. Es wurden zwar die einzelnen Sicherungskreise getestet, eine Prüfung des Erdungswiderstands fand nicht stand. Gibt es die Option, diese Prüfung weg zu lassen und ggf. erst bei der Inbetriebnahme beim Kunden zu prüfen?
Wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen und ggf. etwas Argumentationshilfe bieten könntet. Es ist mehr als zehn Jahre her, dass ich mich mit sowas beschäftigen musste/durfte und muss mich jetzt erstmal wieder darein arbeiten. Wenig hilfreich ist es auch, dass bei der Bestellung der Anlage sehr wenig bis garkeine Vorgaben gemacht wurden. Ein Umstand, den ich in Zukunft ändern werde.
ich habe am Donnerstag das Vergnügen, einer Abnahme beiwohnen zu dürfen. Gestern habe ich die Schaltpläne der (zugegeben kleinen) Anlage bekommen und habe seitdem so ein unangenehmes Zucken am Auge.
Ich hatte mit dieser Firma bereits ein kleines Rodeo und jetzt kommt wohl das nächste.
Kurz zur Beschreibung der Anlage. Es geht dabei um eine Reihe von Analysegeräten und Ventilen, die in einem Schrank verbaut sind. An diesem hängt ein Schaltkasten, in dem sich die 24V Versorgung und eine Siemens ET200 SP HA befindet. Die SP HA nimmt die Analogsignale auf und steuert die notwendigen Ventile an.
Da ich nicht 100%ig Normenfest bin, hätte ich hier folgende Fragen:
1. Die Anlage wird mit 2x 230V/16A eingespeist. Die Einspeisung geht direkt auf zwei Lasttrennschalter, die unabhängig voneinander schaltbar sind. Von da aus werden die beiden 24V Netzteile direkt angeschlossen. Es gibt keine LS-Schalter zwischen den Lasttrennschaltern und den Netzteilen.
Parallel dazu geht es auf einen Lastwahlschalter, von wo aus dann wiederrum die Analysegeräte eingespeist werden. Zwischen dem Lastwahlschalter und den Analysegeräten gibt es LS-Schalter.
Das fehlen von LS-Schaltern vor den Netzteilen macht mir Bauchschmerzen. Es gibt hier also zwischen der Einspeisung und den Netzteilen keinen Überspannungsschutz. Kann das Regelkonform sein?
2. Die Anlage wird später über ein PCS7-System gesteuert und die SP HA wird per Profinet an das System angeschlossen. Außer Ventilen und Lüftern gibt es keine beweglichen Teile in der Anlage. Jetzt kommt die Diskussion auf, ob hier die Maschinenrichtlinie zur Anwendung kommt. Unser Zulieferer verneint das, ich sehe das anders. Gibt es hier einen nachvollziehbaren Leitfaden? Gerade wenn man von Chemieanlagen ausgeht, bestehen diese ja immer aus unterschiedlichen Anlagenteilen - kann man hier die Maschinenrichtlinie sicher anwenden?
3. Die Prüfprotokolle der Anlage sind eher spärlich. Es wurden zwar die einzelnen Sicherungskreise getestet, eine Prüfung des Erdungswiderstands fand nicht stand. Gibt es die Option, diese Prüfung weg zu lassen und ggf. erst bei der Inbetriebnahme beim Kunden zu prüfen?
Wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen und ggf. etwas Argumentationshilfe bieten könntet. Es ist mehr als zehn Jahre her, dass ich mich mit sowas beschäftigen musste/durfte und muss mich jetzt erstmal wieder darein arbeiten. Wenig hilfreich ist es auch, dass bei der Bestellung der Anlage sehr wenig bis garkeine Vorgaben gemacht wurden. Ein Umstand, den ich in Zukunft ändern werde.