Hallo zusammen,
auch ich habe das Papier von Herrn Ostermann wie auch die (darauf basierende?) Kurzfassung der BAUA gelesen. Beide sagen nichts Falsches, sind jedoch m.E. etwas zu schlicht formuliert und verleiten daher zur Pauschalisierung.
Da ich ein Freund der Maschinenrichtlinie bin möge mir ein kurzes Zitat erlaubt sein:"
c) „Sicherheitsbauteil“ ein Bauteil,
— das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
— gesondert in Verkehr gebracht wird,
— dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet und
— das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschine übliche Bauteile ersetzt werden kann.
Schauen wir uns doch mal die Gedankenstriche an und untersuchen sie hinsichtlich des Bezugs auf... sagen wir einmal einen Schaltschrank- und Steuerungsbauer, der im Auftrage des Anlagenlieferanten einen Schaltschrank baut, und die darin befindliche Failsafe CPU programmiert. Die Sicherheitsfunktionen der Anlage werden natürlich vorbildlicherweise aus einer
Risikobeurteilung hergeleitet, die der Anlagenbauer durchgeführt hat und der Schaltschrankbauer umsetzt.
Also betrachten wir das Zutreffen der obenstehenden Definition:
Ist der Schaltschrank ein Bauteil? Nicht in meinem Verständnis; der Schaltschrank ist eine Blechkiste mit vielen Bauteilen drin
Dient er der Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion? Nicht ganz; er gewährleistet mehrere Sicherheitsfunktionen! Für die Übernahme einer spezifischen Funktion (z.B. Not-Halt oder sicheres Stillsetzen) werde ich ihn wohl kaum durch den Schrank eines Mitbewerbers ersetzen können.
Wird er gesondert in Verkehr gebracht? In Verkehr bringen im Sinne des zum Gebrauch durch Dritte überlassen... Wohl eher nicht. Viel mehr wird er Bestandteil einer Maschine/Anlage, die dann in Verkehr gebracht wird.
Gefährdet sein Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen? Jepp, das kann passieren (auch wenn das nicht passieren soll).
Ist er für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich oder kann durch ÜBLICHE Bauteile ersetzt werden? Meiner Meinung nach NEIN und NEIN. Der Schaltschrank ist ein für diese Maschine/Anlage gefertigtes Einzelstück. Er ist für das Funktionieren Maschine erforderlich und kann auch nicht eben mal durch einen anderen üblichen Schaltschrank ersetzt werden.
Eventuell kann man aus den Gedankenstrichen 2 und 4 ja auch die "verlängerte Werkbank" ableiten. Wobei wir dann auch die Brücke zur Veröffentlichung von Herrn Ostermann geschlagen hätten.
In meinem Verständnis erhalten Schaltschränke im Maschinenbau in der Regel kein CE-Zeichen, keine Konformitätserklärung und auch keine Einbauerklärung. Wobei die Normgerechte und sichere Ausführung des Schrankes und der Steuerung natürlich nicht in Frage gestellt ist.
Gruß in die Nacht