Sicherheit von kraftbetätigten Toren

GBat

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Guten Morgen zusammen

Gestern hatten wir eine kleine "Stammtischdiskussion"😊 Gerne hätte ich aber eure Meinung dazu😊

In vielen Wohnhäusern werden für Garagen oder Geräteschuppen kraftbetätigte Rolltore eingebaut. Gehört es eurer Meinung zur Aufsichtspflicht der Eltern, dass so ein Rolltor nicht von Kindern bedient wird oder kann man bei einem Wohnhaus davon ausgehen, dass man das gar nicht verhindern kann?

Muss man dies beim Bau einer solchen Anlage ggf. berücksichtigen?

Was meint ihr dazu?

Beste Grüße und vielen Dank

Geri
 
Hallo,

ich denke, es ist auf jeden Fall die Aufsichtspflicht der Eltern. Wenn es eine Fernbedienung gibt, muss
die unter Verschluss gehalten werden. Wenn es festinstallierte Tasten sind, hilft ein Schlüsselschalter o.ä..
Der hilft ja auch gegen Einbruch.
Vorschriften dazu kenne ich leider nicht.
 
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Servus Tommi

Vielen Dank für deine Meinung! Bei der Aufsichtspflicht waren wir uns eben auch nicht einig. Ist in den österr. Gesetzen nicht mal definiert, die eigentliche Begriffsbestimmung erfolgt angeblich erst durch die Rechtsanwendung der Gerichte.

Die Aufsichtspflicht ist stark situationsabhängig und von Mal zu Mal verschieden! Zusätzlich muss die Aufsichtspflicht laut dem Obersten Gerichtshof „lebensnah verstanden werden und darf nicht unrealistisch überspannt werden“.
:p


Vielleicht weiß jemand von euch was die Normen hierzu sagen. Ich denke, es ist v.a. die Sicherheitsnorm EN 12453 (Sicherheit - Betrieb).

Beste Grüße und vielen Dank nochmals

Geri
 
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