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Hallo zusammen,
basierend aus dem Ergebnissen von meinem letzten Beitrag:
https://www.sps-forum.de/vde-iec-din/64388-sicherheitskleinsteuerung.html
Mir wurde erklärt, das ein Sicherheitsbauteil nur mit einer vom Hersteller geplanten Funktion ein Sicherheitsbauteil ist. Natürlich ist die Software ein sehr wichtiger Teil der Funktion, die erst nachträglich vom Kunden umgesetzt wird, doch trotzem wird die Aufgabe des Produkts nicht verändert.
Mir ist zur Zeit die Logik, wieso es sich nur um ein Steuergerät handelt und nicht unter der MRL ein Sicherheitsbauteil fallen soll nicht ganz klar. Im Artikel 2 c) der MRL 2006/42/EG steht schließlich:
"Sicherheitsbauteil" ein Bauteil,
- das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
Hier ist für mich nicht ersichtlich, dass das Bauteil schon vorherbestimmt eine Aufgabe erfüllen können muss.
Zusätzlich ist eine F-SPS im Anhang 5 unter 4. "Logikeinheiten zur Gewährleistung der Sicherheitsfunktionen" erwähnt. Ebenfalls ist die Logikeinheit unter Anhang 4 21. erwähnt.
Wenn ich nun in den Leitfaden der MRL schaue, finde ich einen Verweis auf das entsprechende Bauteil unter §388 Nummer 21:
"Bei den Logikeinheiten, die die in Nummer 21 aufgeführten Sicherheitsfunktionen ausführen, handelt es sich um komplexe Bauiteile, die:
1. der Definition von Sicherheitsbauteilen entsprechen - siehe §42 (...)
2. ein oder mehrere Eingangssignale auswerten und nach einem vorgegebenen Algorithmus ein oder mehrerer Ausgangssignale erzeugen und
3. für die Betrieb in Verbindung mit dem Steuerungssystem von Maschinen oder als Teil dieses Systems gedacht sind, um eine oder mehrerer Sicherheitsfunktionen ausführen zu können."
Für mich ist bei dieser Aufzählung nur 2. ein Punkt, über den man wirklich diskutieren kann. Hier ist für mich die Frage was mit "vorgegebenen Algorithmus" gemeint ist. Kann man die vorgegebenen Bausteine des Programms bereits als vorgegebenen Algorithmus sehen?
Von der Logik her muss dies der Fall sein, da es sich sonst nurnoch um ein fest programmiertes Bauteil handelt. Siehe hierzu auch den restlichen Teil des Leitfandes §388 Nummer 21:
"Das Steuerungssystem als Ganzes gilt nicht als Logikeinheit.
Einfache Geräte wie elektromeachanische Sensoren oder Schaltgeräte, die lediglich ein Eingangssignal in ein Ausgangssignal umwandel, gelten nicht als Logikeinheit.
Zu Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen zählen beispielsweise:
- Logikeinheiten für Zweihandschaltung;
- Sicherheits-SPS
- Komponenten für die Logikverarbeitung von sicherheitsrelevanten Signalen von Sicherheitsbussystemenen."
Somit gehört eine F-SPS, egal ob vorprogrammiert oder nur mit vorgegebenen Programmbausteinen zu den Sicherheitsbauteilen nach MRL.
Ich bin mal gespannt, wie ihr hier meine Schlussfolgerung bewertet.
Gruß
Alex
basierend aus dem Ergebnissen von meinem letzten Beitrag:
https://www.sps-forum.de/vde-iec-din/64388-sicherheitskleinsteuerung.html
Mir wurde erklärt, das ein Sicherheitsbauteil nur mit einer vom Hersteller geplanten Funktion ein Sicherheitsbauteil ist. Natürlich ist die Software ein sehr wichtiger Teil der Funktion, die erst nachträglich vom Kunden umgesetzt wird, doch trotzem wird die Aufgabe des Produkts nicht verändert.
Mir ist zur Zeit die Logik, wieso es sich nur um ein Steuergerät handelt und nicht unter der MRL ein Sicherheitsbauteil fallen soll nicht ganz klar. Im Artikel 2 c) der MRL 2006/42/EG steht schließlich:
"Sicherheitsbauteil" ein Bauteil,
- das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
Hier ist für mich nicht ersichtlich, dass das Bauteil schon vorherbestimmt eine Aufgabe erfüllen können muss.
Zusätzlich ist eine F-SPS im Anhang 5 unter 4. "Logikeinheiten zur Gewährleistung der Sicherheitsfunktionen" erwähnt. Ebenfalls ist die Logikeinheit unter Anhang 4 21. erwähnt.
Wenn ich nun in den Leitfaden der MRL schaue, finde ich einen Verweis auf das entsprechende Bauteil unter §388 Nummer 21:
"Bei den Logikeinheiten, die die in Nummer 21 aufgeführten Sicherheitsfunktionen ausführen, handelt es sich um komplexe Bauiteile, die:
1. der Definition von Sicherheitsbauteilen entsprechen - siehe §42 (...)
2. ein oder mehrere Eingangssignale auswerten und nach einem vorgegebenen Algorithmus ein oder mehrerer Ausgangssignale erzeugen und
3. für die Betrieb in Verbindung mit dem Steuerungssystem von Maschinen oder als Teil dieses Systems gedacht sind, um eine oder mehrerer Sicherheitsfunktionen ausführen zu können."
Für mich ist bei dieser Aufzählung nur 2. ein Punkt, über den man wirklich diskutieren kann. Hier ist für mich die Frage was mit "vorgegebenen Algorithmus" gemeint ist. Kann man die vorgegebenen Bausteine des Programms bereits als vorgegebenen Algorithmus sehen?
Von der Logik her muss dies der Fall sein, da es sich sonst nurnoch um ein fest programmiertes Bauteil handelt. Siehe hierzu auch den restlichen Teil des Leitfandes §388 Nummer 21:
"Das Steuerungssystem als Ganzes gilt nicht als Logikeinheit.
Einfache Geräte wie elektromeachanische Sensoren oder Schaltgeräte, die lediglich ein Eingangssignal in ein Ausgangssignal umwandel, gelten nicht als Logikeinheit.
Zu Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen zählen beispielsweise:
- Logikeinheiten für Zweihandschaltung;
- Sicherheits-SPS
- Komponenten für die Logikverarbeitung von sicherheitsrelevanten Signalen von Sicherheitsbussystemenen."
Somit gehört eine F-SPS, egal ob vorprogrammiert oder nur mit vorgegebenen Programmbausteinen zu den Sicherheitsbauteilen nach MRL.
Ich bin mal gespannt, wie ihr hier meine Schlussfolgerung bewertet.
Gruß
Alex