knabi
Level-3
- Beiträge
- 1.447
- Reaktionspunkte
- 558
-> Hier kostenlos registrieren
Mahlzeit,
bei meinem Kunden stehen 2 Reihen Galvanikbäder, beide sind mit einer Sicherheitsleine ausgerüstet (Kunststoffummanteltes Stahlseil, gespannt zwischen zwei Zugschaltern). Die Zugschalter wirken auf das Not-Aus-Relais, es sind auch spezielle Zugschalter, die sowohl auf ziehen am Seil als auch auf ein Trennen des Seils reagieren.
Aber: Bei einer Badreihe kann nach dem Loslassen der Reißleine mittels Quittierungs-Taster am Schaltschrank der Not-Aus quittiert werden, bei der anderen Reihe muß zuerst der ausgelöste Seilzugschalter mechanisch entriegelt werden (also analog zu einem Not-Aus-Taster!).
Was ist hier nun "Sollzustand"? Gibt es eine Vorschrift, die besagt, daß der Seilzuschalter mechanisch verriegeln muß, oder reicht ein Auslösen des Not-Aus-Relais mit anschließendem überwachten Start?
Gruß
Holger
bei meinem Kunden stehen 2 Reihen Galvanikbäder, beide sind mit einer Sicherheitsleine ausgerüstet (Kunststoffummanteltes Stahlseil, gespannt zwischen zwei Zugschaltern). Die Zugschalter wirken auf das Not-Aus-Relais, es sind auch spezielle Zugschalter, die sowohl auf ziehen am Seil als auch auf ein Trennen des Seils reagieren.
Aber: Bei einer Badreihe kann nach dem Loslassen der Reißleine mittels Quittierungs-Taster am Schaltschrank der Not-Aus quittiert werden, bei der anderen Reihe muß zuerst der ausgelöste Seilzugschalter mechanisch entriegelt werden (also analog zu einem Not-Aus-Taster!).
Was ist hier nun "Sollzustand"? Gibt es eine Vorschrift, die besagt, daß der Seilzuschalter mechanisch verriegeln muß, oder reicht ein Auslösen des Not-Aus-Relais mit anschließendem überwachten Start?
Gruß
Holger