(Un-) Vollständige Maschinenanlage

H2CO3

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Hallo Forum,

folgende Sachlage:

Verkettete Anlage aus Einzelmaschinen Ventilen, Pumpen, Messtechnik, Tanks im Lebensmittelbereich.

Der Anlagenbauer liefert und installiert die Einzelkomponenten und 24VDC Steuerungschränke.
Der Anlagenbetreiber erstellt die Steuerung und erweitert das Leistungszentrum um die jeweiligen Leistungsteile.
Die Inbetriebnahme erfolgt gemeinsam.

Wie sieht die Betrachtungsweise bzgl. CE Konformität und Dokumentation aus?
Muss der Anlagenbauer die Dokumentation gemäß einer unvollständigen Maschine betrachten?
Muss der Anlagenbetreiber die Gesamtkonformität erstellen?

Danke im Voraus.


Gruß H2CO3
 
Muss der Anlagenbauer die Dokumentation gemäß einer unvollständigen Maschine betrachten?
wenn er eine oder mehrere unvollständige Maschinen liefert, dann ja.also, was sind die Einzelkomponenten?diese kauft er wahrscheinlich auch nur zu

Muss der Anlagenbetreiber die Gesamtkonformität erstellen?
wenn es sich um eine wesentliche Veränderung handelt, dann ja.
 
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Hallo Steven,

danke.

Der Anlagenbauer kauft die Einzelkomponenten zu und baut sie mit seinem Personal ein.
Allerdings ohne die Software bewegt sich da ja nichts.

d.h. er müsste für seinen Teil eine Einbauerklärung mit entsprechender Dokumentation erstellen,
allerdings ohne Montageanleitung, da er die Einzelkomponenten ja bereits eingebaut hat.
 
nein sehe ich nicht so. er kauft komponenten und baut sie bei dir ein. diese komponenten sind schon in Verkehr gebracht worden. so wie ich das sehe baut er ja keine maschine oder unvollständige Maschine.
ich kann das natürlich nur soweit beurteilen wie ich hier informationen habe
 
Durch Einbau der Einzelkomponenten erweitert sich der Bereich der Anlage um neue Funktionen etc.,
außerdem erweitert der Anlagenbauer auch vorhandene R&Is, um die neuen Komponenten bzw. Funktionen.
d.h. es ist in Ordnung, wenn der Anlagenbauer nur die Einzeldokumentationen seiner Zukaufteile als Doku liefert? :confused:
 
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Meine Ansicht:
du beauftragst jemanden deine Maschine umzubauen bzw. neue Komponenten einzubauen, so dass deine Anlage neue Funktionen hat.
Hier baust du deine Maschine um, gemäß Betriebssicherheitsverordnung machst du eine Gefährdungsbeurteilung und stellst fest, dass es eine wesentliche Veränderung ist. dann musst du eine neues Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. du kannst aber auch mit dem Anlagenbauer vertraglich ausmachen, dass er die CE-Kennzeichnung für dich macht (als Dienstleistung).

d.h. es ist in Ordnung, wenn der Anlagenbauer nur die Einzeldokumentationen seiner Zukaufteile als Doku liefert?
ja was soll er denn liefern, wenn er nichts neues baut? wenn er eine Maschine oder eine unv. Maschine gemäß MRL baut, dann muss er die Anforderungen einhalten. wenn er nur komponenten zukauft und bei dir einbaut. nicht.
 
Ok, danke, wobei "neu" ja eher relativ ist. Für mich ist es schon "neu", wenn durch die Einzelkomponenten neue Wege bzw. Funktionen entstehen.
Die Frage ist eben immer, ab wann die Erweiterung einer Anlage eine verkettete Maschinenanlage aus eben diesen Einzelkomponenten ist.
Aus dem Gesichtspunkt verstehe ich es so:
Verkettete Maschinenanlage ohne Steuerung = Einbauerklärung
Verkettete Maschinenanlage mit Steuerung = Konformitätserklärung
 
aber du beauftragst ihn doch, deine Maschine umzubauen, deswegen bist du gemäß Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet zu prüfen ob es eine wesentliche Veränderung ist. und wenn ja und du die "Dienstleistung CE" nicht zukaufst, dann musst du es selbst machen, weil du deine Maschine umbaust.

mehr kann ich jetzt erstmal nicht dazu schreiben.
 
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