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Hallo zusammen,
wir haben den Fall, dass ein Roboter NIO Teile, je nach Fehler in verschiedenen Rohren (ca. Ø80mm) ablegt, die als Rutsche in eine Kiste dienen.
Der Betreiber der Maschine will die Kisten bei laufender Maschine entnehmen und leeren können.
Sicherheitsabstände nach EN ISO 13857 oder Nach EN ISO 415-10 können hier nicht eingehalten werden.
Ein Vorschlag kam nun, das der Zugang zu den Kisten mit einer Klappe versehen wir, die mit einem Vorhängeschloss gesichert wird. (Ohne Sicherheitsschalter)
Bin mir nicht ganz sicher ob das so zulässig ist. Hab leider nichts einschlägiges zu dem Thema gefunden.
Hat das jemand vielleicht schonmal gemacht, oder weiß wie hier die Risikobeurteilung aussehen könnte?
Vielen Dank schonmal
wir haben den Fall, dass ein Roboter NIO Teile, je nach Fehler in verschiedenen Rohren (ca. Ø80mm) ablegt, die als Rutsche in eine Kiste dienen.
Der Betreiber der Maschine will die Kisten bei laufender Maschine entnehmen und leeren können.
Sicherheitsabstände nach EN ISO 13857 oder Nach EN ISO 415-10 können hier nicht eingehalten werden.
Ein Vorschlag kam nun, das der Zugang zu den Kisten mit einer Klappe versehen wir, die mit einem Vorhängeschloss gesichert wird. (Ohne Sicherheitsschalter)
Bin mir nicht ganz sicher ob das so zulässig ist. Hab leider nichts einschlägiges zu dem Thema gefunden.
Hat das jemand vielleicht schonmal gemacht, oder weiß wie hier die Risikobeurteilung aussehen könnte?
Vielen Dank schonmal