Vorschrfften bei Umrüstung besrtehender Anlagen?

Markus

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hallo angenommen ich rüste an einer anlage von 1956 ein relais nach oder wechsle einen taster.

muss ich diese dann komplett nach den derzeitigen sicherheitsvorschrifften umbauen?

ihr wisste denke ich was ich meine, es betrifft mich nicht direkt, wäre nur über einige infos zu dem thema dankbar dass ich damit im smaltalk angeben kann... :ROFLMAO:
 
Hab mich vor etwa 3 Jahren mal damit beschäftigen müssen. Es gibt hier Regelungen, die sehr viel Interpretationsspielraum lassen - kann Dir den genauen Wortlaut jetzt nicht schreiben, aber sinngemäß:

"Werden wesentliche Teile einer Maschine/Anlage verändert, so müss für die Gesamtmaschine/Gesamtanlage die Konformität zur Maschinenrichtline neu gemacht werden bzw. die CE-Kennzeichnung neu vergeben werden."

Das erlaubt jetzt grundsätzlich 2 Ansatzpunkte:
- wurde die Maschine/Anlage "wesentlich" verändert ?
- wer muss die neuerliche CE-Kennzeichnung durchführen ?


"wesentlich" Veränderungen
Ich denke mal, dies wird dann der Fall sein, wenn
- die Steuerung von Schützen auf SPS umgebaut wird
- die Maschinenfunktion oder der Arbeitsablauf verändert wird
- die Maschine in eine verkettete Anlage integriert wird
- Nachrüsten von Schutzvorrichtungen/Schutztüren/Sicherheitslichtschranken
- usw.
Hier ist schon mal sehr viel Interpretationsspielraum..............

Dein Fall - nur ein paar Relais dazu - wird wohl keine "wesentliche" Veränderung sein.


CE-Kennzeichnung
Hier kommt es sehr stark darauf an, was mit dem Kunden vereinbart wurde (und dies sollte im Vertrag stehen).

z.B. Austausch der Schaltschränke - Umbau von Schützensteuerung auf SPS.
- da hier nur "Maschinenteile", in diesem Fall Schaltschrank, Steuerung usw. geliefert werden, wird wohl eine Herstellererklärung ausreichend sein.
- um die eigentliche Konformitätserklärung + (Risikoanalyse, CE-Kennzeichnung und alles was sonst noch dranhängt) wird sich wohl am besten der Kunde selber kümmern müssen!

Wer hier für was zuständig ist, sollte bei Projektstart klar festgelegt sein, am besten im Vertrag.


mfg
Maxl
 
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Hi


"
wesentlich" Veränderungen
Ich denke mal, dies wird dann der Fall sein, wenn
- die Steuerung von Schützen auf SPS umgebaut wird
- die Maschinenfunktion oder der Arbeitsablauf verändert wird
- die Maschine in eine verkettete Anlage integriert wird
- Nachrüsten von Schutzvorrichtungen/Schutztüren/Sicherheitslichtschranken
- usw.
Hier ist schon mal sehr viel Interpretationsspielraum..............

Dein Fall - nur ein paar Relais dazu - wird wohl keine "wesentliche" Veränderung sein.

Im Bereich der CNC-Bearbeitungen sind wessentliche Veränderungen.

Anbei einer zusätzlichen Achse.
Erhöhen der Spindeldrehzahl gegenüber der "alten" Spindel .

Neuer Steller alte Drehzahl 2000 Umdr./min Neuer Motor und Steller 3000 Umdr/min.
 
...sinngemäß:

"Werden wesentliche Teile einer Maschine/Anlage verändert, so müss für die Gesamtmaschine/Gesamtanlage die Konformität zur Maschinenrichtline neu gemacht werden bzw. die CE-Kennzeichnung neu vergeben werden."
Hallole zusammen,

wobei es da, wenn ich mich recht erinnere, eine Grenze gibt so glaube 1970 oder so. Hatte mal sowas ähnliches mit einer Presse von 1962 und mich damals lange mit jemandem von der BG unterhalten.
 
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