Raydakteur
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Hallo, mich treibt eine Frage um.
Meine Firma baut große Maschinen und schreibt dafür Betriebsanleitungen, in denen an entsprechender Kapitelstelle steht, dass die Wartung und die Inbetriebnahme nur von unseren Servicekräften bzw. entsprechend geschulten Servicekräften durchzuführen sind. Die Wartungsanleitung und die Inbetriebnahmeanleitung (jeweils ca. 300 Seiten) sind entsprechend für Servicekräfte erstellt und beinhalten Fachinfos. Wenn Kunden Wartungsanleitungen wollen, liefern wir ihnen Kurzversionen der Anleitungen (Überschriften der Kapitel mit vereinfachter Inhaltsangabe).
Ich frage mich seit längerem, ob das so richtig ist.
Einerseits sagt die Maschinenrichtlinie, dass dem Kunden alle Infos zur Wartung und IB zustehen, andererseits scheint es Usus, das die Infos nur ans geschulte Fachpersonal gehen und der Kunde nichts bzw. Sonderlösungen an die Hand bekommt.
Ich habe gelesen, dass man keine Wartungsanleitung an den Kunden ausgeben muss, wenn der eigene Service für die Arbeiten buchbar ist. Ich frage mich jetzt, auf welcher rechtlichen Grundlage/Norm dieses Vorgehen fußt.
Hat da jemand Erfahrung mit?
Meine Firma baut große Maschinen und schreibt dafür Betriebsanleitungen, in denen an entsprechender Kapitelstelle steht, dass die Wartung und die Inbetriebnahme nur von unseren Servicekräften bzw. entsprechend geschulten Servicekräften durchzuführen sind. Die Wartungsanleitung und die Inbetriebnahmeanleitung (jeweils ca. 300 Seiten) sind entsprechend für Servicekräfte erstellt und beinhalten Fachinfos. Wenn Kunden Wartungsanleitungen wollen, liefern wir ihnen Kurzversionen der Anleitungen (Überschriften der Kapitel mit vereinfachter Inhaltsangabe).
Ich frage mich seit längerem, ob das so richtig ist.
Einerseits sagt die Maschinenrichtlinie, dass dem Kunden alle Infos zur Wartung und IB zustehen, andererseits scheint es Usus, das die Infos nur ans geschulte Fachpersonal gehen und der Kunde nichts bzw. Sonderlösungen an die Hand bekommt.
Ich habe gelesen, dass man keine Wartungsanleitung an den Kunden ausgeben muss, wenn der eigene Service für die Arbeiten buchbar ist. Ich frage mich jetzt, auf welcher rechtlichen Grundlage/Norm dieses Vorgehen fußt.
Hat da jemand Erfahrung mit?