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Hallo Forum,
wir haben gerade die Diskussion, ob es sich bei dem Umbau von Stern/Dreieck-Anlauf auf Sanftstarter um eine wesentliche Veränderung gem. MRL (Interpretationspapier des BMAS) handelt. Der Sanftstarter soll ohne Netzschütz betrieben werden.
Unser Ansatz:
Neue Gefährdung: Berührungsspannung am Motor, auch wenn dieser nicht in Betrieb ist (Bedingt dadurch, dass 1ph immer anliegt)
Risiko: Stromschlag bei Wartungsarbeiten
Aber bei der Frage "Vorhandene Schutzmaßnahme ausreichend?" sind wir hier nicht einig.
Es gibt einen (Not-Aus)Hauptschalter am Schaltschrank und in jedem Abzweig den MS/Leistungsschalter. Einen Rep-Schalter vor Ort gibt es nicht.
Bei Wartungsarbeiten könnte die EFK also entweder am Hauptschalter oder am MS freischalten, auch LOTO ist hier möglich.
Wir würden logischerweise gerne zu dem Schluss kommen, dass es sich um keine wesenliche Veränderung handelt, sind aber uneinig, ob die Schutzmaßnahmen ausreichend sind.
Wie seht Ihr das? Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema?
VG
Thomas
wir haben gerade die Diskussion, ob es sich bei dem Umbau von Stern/Dreieck-Anlauf auf Sanftstarter um eine wesentliche Veränderung gem. MRL (Interpretationspapier des BMAS) handelt. Der Sanftstarter soll ohne Netzschütz betrieben werden.
Unser Ansatz:
Neue Gefährdung: Berührungsspannung am Motor, auch wenn dieser nicht in Betrieb ist (Bedingt dadurch, dass 1ph immer anliegt)
Risiko: Stromschlag bei Wartungsarbeiten
Aber bei der Frage "Vorhandene Schutzmaßnahme ausreichend?" sind wir hier nicht einig.
Es gibt einen (Not-Aus)Hauptschalter am Schaltschrank und in jedem Abzweig den MS/Leistungsschalter. Einen Rep-Schalter vor Ort gibt es nicht.
Bei Wartungsarbeiten könnte die EFK also entweder am Hauptschalter oder am MS freischalten, auch LOTO ist hier möglich.
Wir würden logischerweise gerne zu dem Schluss kommen, dass es sich um keine wesenliche Veränderung handelt, sind aber uneinig, ob die Schutzmaßnahmen ausreichend sind.
Wie seht Ihr das? Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema?
VG
Thomas