zweihandschaltung- Arbeitsanweisung bei unbefugter Person

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Hallo,

bei einer vorliegenden Presse ist eine Zweihandschaltung zur Freigabe des Prozesses vorhanden.
diese ist nach Norm konzipiert und funktioniert tadellos.
Die Presse ist nicht eingehaust.

Allerdings erfüllt die Zweihandbedienung ihren Zweck natürlich nur wenn nur eine Person an der Presse steht.

Meine Frage ist jetzt:

gibt es eine Norm oder Arbeitsanweisung in der drin steht wie sich der Bediener verhalten muss, wenn eine zweite Person in der Nähe der Presse ist, an der ich mich orientieren kann.
Natürlich ist der erste Gedanke immer sofort den Prozess zu stoppen. allerdings ist in der Regel dann das Produkt Ausschuss. es geht natürlich nicht um Centbeträge, deswegen sollte der Pressvorgang nicht bei jeder Kleinigkeit unterbrochen werden

Den kompletten Pressvorgang einzuhausen ist erst mal auch keine ideale Lösung. das zu verpressende Bauteil muss immer weiter verschoben werden.

ich bin recht neu in dem Forum. vielleicht kann mir jemand helfen

MFG Leon
 
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nach dem das aktuell noch ein Prototyp ist, gibt es noch keine. in der vorläufigen steht nur drin dass der Bediener darauf zu achten hat, dass sich keine fremden Körperteile im Gefahrenbereich befinden.
Meine Hoffnung ist dass ich das durch irgendein Dokument validieren kann
 
Was sind die bereits vorhandenen Sicherheitseinrichtungen?
In so einem Fall würde ich an ein Sicherheitslichtgitter denken das nur ausgewertet wird wenn sich die Presse bewegt ( Totmanneinrichtung ist ja vorhanden )
 
aktuell ist nur die zweihandbedienung als sicherheit. Einhausungen oder ähnliches sollen nur wenn es gar nicht anders geht verwendet werden.
aktuell besteht die hoffnung dass es nur mit einem hinweis für den Bediener funktioniert
 
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Ist diese Bedienung sicher ausgeführt( F-SPS, Pilz,...). Wurde daran gedacht, dass in zukunft vlt. ein sicherer Signalaustausch zu anderen Gewerken benötigt wird?
 
Wenn ich hier so zwischen den Zeilen lese dann würde ich sagen, dass in jedem Fall (Risiko-Beurteilung !!!) noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Denk immer an die Reihenfolge :
1. Technisch
2. nur wenn technisch nicht geht dann : Organisatorisch
3. wenn 1 und 2 nicht gehen dann : Persönlich
 
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Wenn ich hier so zwischen den Zeilen lese dann würde ich sagen, dass in jedem Fall (Risiko-Beurteilung !!!) noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Denk immer an die Reihenfolge :
1. Technisch
2. nur wenn technisch nicht geht dann : Organisatorisch
3. wenn 1 und 2 nicht gehen dann : Persönlich
ja das ist richtig.
ich könnte die Presse komplett einhausen.
Allerdings haben die Bauteile jeweils über einen Meter und müssen von Hand im 10 cm Takt verschoben werden.
 
wieso nicht. die Zweihandbedienung schützt nur den Bediener. steht in allen Anweisungen und Normen. Allerdings auch nur den Bediener und nicht evlt andere Personen.

ein Fahrradhelm schützt ja auch nur mich und nicht den Fußgänger den ich eventuell überfahre.
 
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wieso nicht. die Zweihandbedienung schützt nur den Bediener. steht in allen Anweisungen und Normen. Allerdings auch nur den Bediener und nicht evlt andere Personen.
Tatsächlich haben wir bei den Regalbediengeräten im Hochregallager ein ähnlich gelagertes Thema. Es gibt ein Schlüsselzugangskonzept. Dieses ist auch in der C-Norm EN528 beschrieben. Allerdings hat es immer nur einen Bediener im Blick.
Die aktuellste Fassung der Norm betrachtet jetzt aber auch die Situation, in der sich mehrere Bediener in der Anlage befinden können. Das fängt an die absurdesten Blüten zu treiben: 2-Schlüsselkonzept. Aber das funktioniert halt nur organisatorisch.
Nach meiner persönlichen Auffassung muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Nur: wenn es als Risiko erkannt wurde und ich keinerlei Maßnahmen ergreife, habe ich den schwarzen Peter.

In dem speziellen Fall mit der Presse besteht ja schon ein gewisses Risiko.

Eine Idee: die Zweihandbedienung mit Totmanntastern ausrüsten und vor die Presse eine Sicherheitslichtschranke installieren. Wenn Totmann betätigt (Gafahr(!): es könnte versehentlich eine Bewegung ausgeführt werden!), löst die Sicherheitslichtschranke eine Abschaltung aus. Wenn Totmann nicht betätigt (keine Gefahr, dass versehentlich eine Bewegung ausgeführt wird), wird bei Durchbrechen der Sicherheitslichtschranke keine Abschaltung ausgelöst.
 
Hallo,

bei einer vorliegenden Presse ist eine Zweihandschaltung zur Freigabe des Prozesses vorhanden.
diese ist nach Norm konzipiert und funktioniert tadellos.
Die Presse ist nicht eingehaust.

Allerdings erfüllt die Zweihandbedienung ihren Zweck natürlich nur wenn nur eine Person an der Presse steht.

Meine Frage ist jetzt:

gibt es eine Norm oder Arbeitsanweisung in der drin steht wie sich der Bediener verhalten muss, wenn eine zweite Person in der Nähe der Presse ist, an der ich mich orientieren kann.
Natürlich ist der erste Gedanke immer sofort den Prozess zu stoppen. allerdings ist in der Regel dann das Produkt Ausschuss. es geht natürlich nicht um Centbeträge, deswegen sollte der Pressvorgang nicht bei jeder Kleinigkeit unterbrochen werden

Den kompletten Pressvorgang einzuhausen ist erst mal auch keine ideale Lösung. das zu verpressende Bauteil muss immer weiter verschoben werden.

ich bin recht neu in dem Forum. vielleicht kann mir jemand helfen

MFG Leon

Sieht der Bediener die gesamte Presse, d.h. merkt er, wenn jemand neben der Presse steht? Wer kann neben der Presse stehen, der Buchhalter oder Mechaniker?
Geschwindigkeit der Presse, Kraft, Fläche?
 
Ich würde erst einmal nach der Produktnorm für den Pressentyp suchen. Wenn es eine gibt (oder alternativ anwendbare), sollte darin einiges zur Fragestellung stehen. Für die Qualifizierung und Risikobeurteilung ist das sowieso unabdingbar.
Dazu bei der BGUA usw. nach Schriften über Sicherheit von Pressen suchen. Gibt es einige.
Vorher lohnt keine Diskussion. weil alles nur Vermutungen sind.
 
wieso nicht. die Zweihandbedienung schützt nur den Bediener. steht in allen Anweisungen und Normen. Allerdings auch nur den Bediener und nicht evlt andere Personen.

ein Fahrradhelm schützt ja auch nur mich und nicht den Fußgänger den ich eventuell überfahre.
Typischer Apfel, Birnen Vergleich.
Es geht bei der Sicherheit ganz allgemein um Arbeitsschutz und damit ist nicht nur ein Anwender gemeint. Hier ist doch klar vorhersehbar, dass jemand zweites das Werkstück verschiebt, weil es eben dann schneller geht. Also hast du zwei Bediener. Sollte auch in der RB als vorhersehbare Fehlanwendung bedacht werden.
Das Konzept ist einfach nicht ausgereift.
Ähnlicher Fall sind Roboterzellen in der sich jemand befindet und die vin außen gestartet wird.
Wenn der Bediener es überblicken kann, könnte man ggf das über eine Arbeitsanweisung lösen, nur ist das NICHT der zu bevorzugende Weg wie schon erwähnt.
Lichtgitter oder Laserscanner wäre hier eine Möglichkeit.
Am besten jedoch tatsächlich einhausen. Wenn das dann nicht vernünftig zu bedienen ist, wäre die Konstruktion nochmal überdenken.
Also erst die Konstruktion richten, wie sich schon geschrieben die richtigen Normen anwenden und die RB währenddessen machen. Wenn das vernünftig ist, solltest du eigentlich kein Problem mehr haben.
 
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