Das Motorgehäuse ist normalerweise über den PE Anschluß im Anschlußkasten geerdet, wie schon gesagt.
Für uns sind in EN 60204 „Sicherheit von Maschinen, elektrische Ausrüstung von Maschinen“ die entsprechenden Anforderungen benannt, Kap. 8.2, Schutzleitersystem.
Ein zusätzlicher Potentialausgleich ist nach meiner Lesart nur nötig, wenn das Gerät Ableitströme größer 10mA hat (Abs. 8.2.). Denkbar z. B. bei Motoren mit angebautem F/U, Geräte mit Netzfilter, oder IT Geräte, unter Beachtung einiger Randbedingungen.
El. Betriebsmittel nach EN 60079-0 (EX) müssen eine externe Klemme für einen Potentialausgleich besitzen, aber auch mit Ausnahmen (Kap. 15.1.2 dieser Norm). Alle Körper dieser Betriebsmittel, auch solche mit Schutzleiter, Anbauteile, Konstruktionsteile usw. sind in den PA mit einzubeziehen.
Allerdings brauchen sie keinen zusätzlichen Anschluß, „wenn sie festen und gesicherten metallischen Kontakt mit Konstruktionsteilen haben die ihrerseits mit dem Potentialausgleichsystem verbunden sind“ (Quelle: Wettingfeld, Explosionsschutz nach VDE und BetrSichV., Kap. E.4.2.1 Potentialausgleich).