Ausgenommene Stromkreise oder Bordstromversorgung bei USV

testor

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Hallo zusammen,
ich Grübel derzeit etwas über das Thema ausgenommene Stromkreise und Bordstromversorgung im Hinblick auf eine USV.

Für ausgenommene Stromkreise werden in der IEC 60204-1 spezielle Regeln festgelegt (Leiterfarbe, Hinweis in der Instandhaltungsanleitung, Warnschild etc.). Eine Netztrenneinrichtung ist in der Norm nur empfohlen.

Es sind jetzt vereinzelt Maschinen an uns geliefert wurden, bei denen die Regeln für ausgenommene Stromkreise (zumindest teilweise, meistens nur die orangenen Leitungen) auf die hinter einer USV liegenden Stromkreise angewendet wurden.

Aus meiner Sicht kann das zu Problemen/Verwechslungen mit wirklichen "ausgenommenen Stromkreisen" führen, z.B. in fällen in denen beide Netztrenneinrichtungen abgeschaltet werden und Stromkreise über eine USV weiterhin für eine gewisse Zeit versorgt wird. Ich sehe das auch als Falsch an, da die USV hinter der eigentlichen Netztrenneinrichtung liegt und entsprechend von ihr (verzögert) abgeschaltet wird.

Für mich stellt sich dennoch die Frage welche Maßnahmen bei Stromkreisen die von einer USV, für eine Zeit X weiter versorgt werden, ergriffen werden müssen? Ist dies Teil einer Risikobeurteilung oder gibt es konkrete Vorgaben die ich übersehe?

In der Norm gibt es hier noch die Definition der Bordstromversorgung, bei der auf Batterien Bezug genommen wird. Hier wird ein zwingende Netztrenneinrichtung vorgeschrieben. Wäre hier also immer eine weitere Netztrenneinrichtung hinter einer USV vorzusehen?

Testor
 
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