Innenraumüberwachung einer Roboterzelle

FMSAVE

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Hallo zusammen,

bei der Risikobeurteilung ist der Punkt "Innenraumüberwachung" für eine Roboterzelle für mich nicht klar. Wann muss eine Innenraumüberwachung installiert werden?

In unserem Fall, ist die Roboter Zelle in einer Einhausung mit Makrolon Scheiben, die Türen sind überwacht. Das Risiko was ich untersuche ist, wenn sich eine Person in der Roboterzelle befindet und eine zweite Person die Tür schließt und der Roboter wieder anläuft.

Das Schadensausmaß ist zwingend S2 zu bewerten.

Gibt es Normen oder DGUV Regelwerke für die Innenraumüberwachung von Roboterzellen?

Über Hilfe würde ich mich freuen.

Besten Gruß
 
kann die Anlage nur von einer Stelle aus bedient werden?
hat der Bediener von dort Einsicht in den kompletten Gefahrenbereich?
Wenn nicht, dann würde ich eine Überwachung vorsehen.
 
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kann die Anlage nur von einer Stelle aus bedient werden?
hat der Bediener von dort Einsicht in den kompletten Gefahrenbereich?
Wenn nicht, dann würde ich eine Überwachung vorsehen.
Danke für deine Antwort.

Die Anlage soll einen automatischen Wiederanlauf haben, es reicht im Prinzip dir Tür zu schließen. In der Theorie sollte eine Person in der Roboterzelle zu sehen sein.
An dieser Stelle könnte man eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung vermuten. Zumal der Betreiber schon berichtet hat, dass Person in bestehenden Anlagen gerne mal über die Anlagenteile rein krabbeln um Störungen zu beheben.

Ich würde mich gerne bei der Risikobeurteilung auf Normen oder Regelwerke beziehen. Warum oder eben keine Innenüberwachung von uns als Hersteller vorgesehen wird.
 
Die Anlage soll einen automatischen Wiederanlauf haben, es reicht im Prinzip die Tür zu schließen.
Bei einer „begehbaren Kabine“ ist der automatische Anlauf ohne sehr gute weitere Maßnahmen keine gute Idee!

Zum Beispiel könnte ein Windstoß die Tür schließen.
Oder eine Person verlässt die Kabine und schließt aus Gewohnheit die Tür...
 
Die Anlage soll einen automatischen Wiederanlauf haben, es reicht im Prinzip dir Tür zu schließen.
Ich kenne jetzt eure Anlage und die Robotergröße nicht aber bei dem Satz wird man natürlich hellhörig.

Mal abgesehen von den Gefahren für Personen ( jemand schubst die Türe zu oder zieht sie im Gedanken hinter sich zu ), was ist wenn jemand in der Anlage arbeitet, es liegt Material und Werkzeug rum und dann geht derjenige raus, wirft die Türe zu und die Anlage startet.

Hat die Türe keine Zuhaltung?
Was ist das genau für ein Roboter?
 
Hallo,

zuerst einmal muss der Betreiber dafür sorgen, dass die Mitarbeiter
nicht in den Zellen herumkriechen, wenn die Anlage unter POWER ist.
Dafür trägt er die Verantwortung.
Als Hilfe kann man LOCK OUT Systeme verwenden. Das hat aber viel
mit Disziplin und Konsequenz bei Fehlverhalten zu tun.

Quit nach Türschließen sowieso, Zuhaltung ggfs. auch.
Innenraumüberwachung ist noch keine Pflicht, wohl aber eine
Risikobeurteilung des Herstellers und Gefährdungsbeurteilung des Betriebers
zum Thema.
Ich befürchte, dass Innenraumüberwachung mal Stand der Technik wird, da werden
die Hersteller von Radarsensoren etc. schon für sorgen. :cool:
 
Wir hatten das in manchen Projekten so geregelt:

Tür schliessen -> Tür verriegeln über Acknowledge -> sofern Automatik noch angewählt war, dann wieder Automatik start
 
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Sicherheitsabsperrung geöffnet ist ein Not-Halt.

Ein Wiederanlauf aus dem Not-Halt definitiv nur mit bewusster Quittierung!

D.h. wenn ein automatischer Wiederanlauf erfolgen muss, dann ist die Frage falsch gestellt!

Es geht dann darum wie man die Zelle betritt ohne explizit einen Not-Halt (der quittiert werden muss )
auszulösen.

Dazu vermute ich, müsste man eine sichere Innenraumüberwachung durchführen! Ich vermute es läuft auf Performance Level e raus, was
wohl redundant und funktionsüberwacht beinhaltet.

Also erst mal klären ob der automatisch Wiederanlauf soll oder muss ist und aus welchem Grund. Dann weitermachen!
 
Automatischer Start einer Roboterzelle nach dem Öffnen einer Wartungstür ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Zuerst Tür schließen und verriegeln, danach Automatikstart mit zweiter Taste. Daimler hat auf der Homepage ein gutes Video dazu. Ich finde den Link nur grade nicht..

Solange der gesamte Gefahrenbereich von der Quittierstelle einsehbar ist, braucht es meines Wissens keinen Innenraumüberwachung.

Zusätzlich ist der Betreiber für Lock Out / Tag Out zuständig.
 
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Zusätzlich ist der Betreiber für Lock Out / Tag Out zuständig.
Außer du hast eine Innenraum-Überwachung - dann könnte man, so denke ich, auf LoTo verzichten ...

Einen automatischen Wiederanlauf, egal ob mit oder ohne Innenraum-Überwachung halte ich auch für sehr gefährlich.
Außerdem würde ich auch nicht gestatten einfach so die Tür zu öffnen, so ohne Anmeldung. Mit einer Anmeldung kannst su dann auch sicher stellen, dass wirklich alles steht und dir nicht noch etwas entgegengeflogen kommt was der Robbi nun nicht mehr festhält, er aber noch in der Bewegung hatte ...
 
Hallo an alle Mitlesenden und Mitschreibenden,

vielen herzlichen Dank, dass ihr euch diesem Thema angenommen habt.

Wir werden jetzt eine Quittierung nach dem Schließen der Tür für den Wiederanlauf vorsehen. Automatischer Wiederanlauf war vorgesehen, aber wird nicht benötigt für den Prozess. Der Mitarbeiter schließt die Tür und kann den Taster betätigen.

Zusätzlich wird eine Innenraumüberwachung mit einem Sicherheitsscanner PLe installiert und Sicherheitskette der Tür eingebunden.

Besten Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich befürchte, dass Innenraumüberwachung mal Stand der Technik wird, da werden
die Hersteller von Radarsensoren etc. schon für sorgen. :cool:

Eine Lösung, die passt, wurde ja beschrieben. Zur allgemeinen Sache der Innenraumüberwachung/Hintertretschutz oder wie man das auch nennen will aber:

Kann schon sein, dass das entsprechende Sensorhersteller gerne hätten. Das würde ich dann aber in der 13849-1 erwarten. Und da wird sich in vorhersehbarer Zeit (in der Hinsicht) nix tun.
 
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