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Hallo zusammen,
bei der Risikobeurteilung ist der Punkt "Innenraumüberwachung" für eine Roboterzelle für mich nicht klar. Wann muss eine Innenraumüberwachung installiert werden?
In unserem Fall, ist die Roboter Zelle in einer Einhausung mit Makrolon Scheiben, die Türen sind überwacht. Das Risiko was ich untersuche ist, wenn sich eine Person in der Roboterzelle befindet und eine zweite Person die Tür schließt und der Roboter wieder anläuft.
Das Schadensausmaß ist zwingend S2 zu bewerten.
Gibt es Normen oder DGUV Regelwerke für die Innenraumüberwachung von Roboterzellen?
Über Hilfe würde ich mich freuen.
Besten Gruß
bei der Risikobeurteilung ist der Punkt "Innenraumüberwachung" für eine Roboterzelle für mich nicht klar. Wann muss eine Innenraumüberwachung installiert werden?
In unserem Fall, ist die Roboter Zelle in einer Einhausung mit Makrolon Scheiben, die Türen sind überwacht. Das Risiko was ich untersuche ist, wenn sich eine Person in der Roboterzelle befindet und eine zweite Person die Tür schließt und der Roboter wieder anläuft.
Das Schadensausmaß ist zwingend S2 zu bewerten.
Gibt es Normen oder DGUV Regelwerke für die Innenraumüberwachung von Roboterzellen?
Über Hilfe würde ich mich freuen.
Besten Gruß