Kommentierter Vergleich Maschinenrichtlinie - Maschinenverordnung

marscho

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EDIT: Habe die beiden Zeitleisten, die in Beitrag #5 beschrieben wurden, hier auch nochmal angehängt.

Seit Kurzem ist ein interessantes Dokument auch auf Deutsch verfügbar, welches die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vergleicht und zudem einige kurze Kommentare dazu macht.

Dieses Dokument ist bereits seit letztem Jahr auf Englisch verfügbar gewesen, jetzt eben auch auf Deutsch (zudem auch noch Französisch).

Etwas zur Relevanz dieses Dokuments: Das ist kein Leitfaden, wie wir ihn unter der Maschinenrichtlinie haben! Selbst der Guide, der ja immerhin von der Kommission selbst kommt, interessiert den Richter im Zweifel gar nicht.

Allerdings können solche Dokumente natürlich Hilfspunkte geben, einzelne Punkte im Gesetzestext besser zu verstehen bzw. argumentieren.

Link zur News des KAN (Kommission Arbeitsschutz und Normung), auch wenn die mit dem Dokument eigentlich nichts zu tun hatten: https://www.kan.de/service/nachrich...hinenrichtlinie-deutscher-abgleich-publiziert
Link zu Eurogip: https://eurogip.fr/en/machinery-com...n-the-2023-regulation-and-the-2006-directive/

Feedback kann gegeben werden, dann am besten aber an Eurogip direkt und in Englisch (falls es nicht gerade mit der Übersetzung konkret zu tun hat).
 

Anhänge

  • DE-EUROGIP-ETUI_Machinery-from-the-Directive-to-the-new-Regulation-V1-2023-12.pdf
    3,2 MB · Aufrufe: 60
  • 2023-09-18_Timeline-MR_V2.pdf
    896,6 KB · Aufrufe: 15
  • 2023-12-03_MVO-Zeitleiste-Kurz.pdf
    226,8 KB · Aufrufe: 19
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Ich habe die Zeitleiste in zwei Versionen mal angehängt:

  • 2023-12-03_MVO-Zeitleiste-Kurz - Die "pragmatische"
    Meiner Meinung nach sollte das für die meisten Maschinenbauer ausreichend sein. Die "wichtigen" Daten sind drin. Vor 2027 ist das eigentlich "nur" der 20. Juli 2026. Warum man eine potenzielle Änderung des Anhangs I (alter Anhang IV) ein halbes Jahr vor die verpflichtete Anwendung der MVO legt, ist mir ein Rätsel. Besonders vor der Erwartung, dass C-Normen nicht wirklich im Fokus der Überarbeitung stehen (nein, auch nicht unbedingt für "Hochrisikomaschinen").
  • 2023-09-18_Timeline-MR_V2 - Wer's ausführlich haben will
    • Habe ich aktuell leider nach wie vor nur auf Englisch. Wollte ich demnächst aber sowieso mal auf Deutsch noch verfassen.
    • Diese Leiste nimmt alle Datumsangaben der MVO auseinander und versucht zu klären, welche Daten für welchen Abschnitt denn nun eigentlich gelten (basierend auf einer Information der Kommission, das die Definition in einem "spezifischen Artikel" vor Artikel 54 gelten).
    • Um die Navigation zu vereinfachen, wird auf die entsprechenden Artikel verlinkt. Durch die Verlinkung ist die Leiste vielleicht auch separat von der kurzen Variante noch interessant. Verlinkung geht natürlich auf die englischen Texte (und nur so tief, wie ich das im HTML-Body bekomme, max. also Artikel/Annex-Level).
      Anmerkung: Habe gemerkt, dass Eur-Lex bei Aufruf der Links zumindest bei mir (Firefox/Edge gerade) an den Start des Dokuments springt. Soll so natürlich nicht sein. Neuladen der Seite scheint dann doch zum Artikel/Annex zu springen.
    • Links zur MVO sind in Blau, Links zu anderen referenzierten Rechtsakten auf Violett gehalten.
    • Es gibt nämlich leider Widersprüche. Das wundert jetzt nicht wirklich, da da anscheinend Leute (sorry, das so zu sagen) geschrieben haben, die einfach keine Ahnung haben oder für Feedback unerreichbar sind...
    • Die relevanten Abschnitte sollten für die meisten Maschinenbauer aber kaum Relevanz haben. Könnte vielleicht indirekt relevant sein, wenn man Maschinen aus dem "alten" Anhang IV baut.
    • Diese Zeitleiste wurde in einem eingeschränkten Rahmen europäisch verteilt und halbwegs auf Plausibilität geprüft (u.a. auch von Stefano, dem Autor der Gegenüberstellung oben, der aber nun zum italienischen Arbeitsschutz gewechselt ist). Hat aber deswegen natürlich dennoch keineswegs einen offiziellen Charakter.
PS: Falls das Logo ein Problem ist, bitte melden. Soll nicht werbend wirken.
 

Anhänge

  • 2023-09-18_Timeline-MR_V2.pdf
    896,6 KB · Aufrufe: 27
  • 2023-12-03_MVO-Zeitleiste-Kurz.pdf
    226,8 KB · Aufrufe: 28
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@marscho keine Ahnung ob das an der stelle passt. Für mich schon da du im letzten Post über die Zeitleiste Informiert hast. Überall wo ich schaue ist immer die rede ab dann muss die Maschinenvorerdung angewendet werden. Aber nicht ab wann kann ich diese Anwenden. Laut euro Lex ist sie in Kraft. Kann ich die Maschinenverordnung jetzt Anwenden?
 
So wie ich informiert bin (aus mehreren Quellen), MUSS die Masch. Richtlinie bis 19.01.2027 angewendet werden!
Jede bis dahin gebaute Maschine wird nach Masch,-Richtlinie ausgeliefert. Allerdings darf/kann man Inhalte aus der Masch.-Verordnung bereits übernehmen.
Wie zB. Cybersecurity. Was immer man aber auch zusätzlich bereits aus der Verordnung übernimmt, bis zu dem Stichtag erklärt man nach Masch,-Richtlinie

VG Alex

Quelle:
https://www.ihk.de/lippe-detmold/ha...e-eu-maschinenverordnung-5683128#titleInText1
 
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