Raijin Tycho
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Hallo Zusammen,
in unserem kleinen Betrieb kamen jetzt ein paar Fragen bzgl. Maschinenpruefung und verantwortliche Elektrofachkraft auf. Kurz zu den Rahmenbedingungen: Kleiner Maschinenbaubetrieb, der Geschaeftsfuehrer ist Diplom-Ingeneur im Bereich Maschinenbau. Es gibt eine Elektroabteilung mit 2 Gesellen und ich als staatl. gepruefter Elektro-Techniker bin als Elektrokonstrukteur eingestellt.
So wie ich die Normen und Vorgaben verstehe, muesste unsere Firma eine VEFK zur Leitung der Elektrowerkstatt benennen da unser Geschaeftsfuehrer dies nicht erfuellen kann (keine elektrotechnische Ausildung). Da ich als einziger einen entsprechenden Abschluss habe, kann diese Verantwortung einfach auf mich übertragen werden, nach dem Motto "Kann ja niemand sonst sein" ? Oder muss der Geschaeftsfuehrer mein Einverstaendniss einholen?
Zudem gab es Verwirrungen rund um die Pruefungen nach VDE 0113, 0100-600, 0701-0702. Die werten Kollegen aus der E-Werkstatt meinten nun naehmlich, sie duerften die entsprechenden Messgerae¤te garnicht benutzen und die Messprotokolle nicht unterschreiben. Das waere denen auf einem Lehrgang so gesagt worden. Das duerfte nur ein Meister/Techniker/Ingeneur machen.
Soweit ich weis/ gelesen habe, wuerde denen aber der entsprechender Lehrgang /die entsprechenden Lehrgaenge reichen, um als "befaehigte Personen" diese Messungen selbst durchzufuehren und zu unterschreiben.
in unserem kleinen Betrieb kamen jetzt ein paar Fragen bzgl. Maschinenpruefung und verantwortliche Elektrofachkraft auf. Kurz zu den Rahmenbedingungen: Kleiner Maschinenbaubetrieb, der Geschaeftsfuehrer ist Diplom-Ingeneur im Bereich Maschinenbau. Es gibt eine Elektroabteilung mit 2 Gesellen und ich als staatl. gepruefter Elektro-Techniker bin als Elektrokonstrukteur eingestellt.
So wie ich die Normen und Vorgaben verstehe, muesste unsere Firma eine VEFK zur Leitung der Elektrowerkstatt benennen da unser Geschaeftsfuehrer dies nicht erfuellen kann (keine elektrotechnische Ausildung). Da ich als einziger einen entsprechenden Abschluss habe, kann diese Verantwortung einfach auf mich übertragen werden, nach dem Motto "Kann ja niemand sonst sein" ? Oder muss der Geschaeftsfuehrer mein Einverstaendniss einholen?
Zudem gab es Verwirrungen rund um die Pruefungen nach VDE 0113, 0100-600, 0701-0702. Die werten Kollegen aus der E-Werkstatt meinten nun naehmlich, sie duerften die entsprechenden Messgerae¤te garnicht benutzen und die Messprotokolle nicht unterschreiben. Das waere denen auf einem Lehrgang so gesagt worden. Das duerfte nur ein Meister/Techniker/Ingeneur machen.
Soweit ich weis/ gelesen habe, wuerde denen aber der entsprechender Lehrgang /die entsprechenden Lehrgaenge reichen, um als "befaehigte Personen" diese Messungen selbst durchzufuehren und zu unterschreiben.
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