Motorschutzrelais

SPS_15

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Ist es zulässig nach dem Motorschutzrelais einen Querschnittsverjüngung um einen Querschnitt vorzunehmen?
Vor dem Motorschutzrelais wird mit 2,5mm² verdrahtet und nach dem Motorschutzrelais wollte ich mit 1,5mm² verdrahten?
 
solange der Querschnitt für den Maximal zulässigen Strom auf der Sekundärseite ausgelegt ist fällt mir nichts ein was dagegen Spricht
 
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Wird doch häufig gemacht, Zuleitung für 3 oder 4 Motorschutzschalter mit 4 oder 6mm² und dann je nach Motorschutzschalter mit 1,5 oder 2,5mm² weiter. Wichtig ist halt, dass der Motorschutzschalter auch auf den abgehenden Querschnitt eingestellt ist.
 
Wird doch häufig gemacht, Zuleitung für 3 oder 4 Motorschutzschalter mit 4 oder 6mm² und dann je nach Motorschutzschalter mit 1,5 oder 2,5mm² weiter. Wichtig ist halt, dass der Motorschutzschalter auch auf den abgehenden Querschnitt eingestellt ist.
Bei Motorschutzschalter hast du auch einen Kurzschlußschutz,
bei Motorschutzrelais wie der Themenstarter schreibt ist dieser
Schutz nicht vorhanden.
Sollte man immer berücksichtigen.
 
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Du benötigst bei kurzen Leitungen meist nicht den gleichen Querschnitt für den Kurzschlussstrom wie für die thermische Auslösung. Der I2t-Nachweis ist allerdings etwas aufwändiger als die Nennstrom-Querschnitt-Zuordnung.
 
Also einen Teil von dem was du suchst steht in der DIN - EN 60204-1. 7.2.8 (und in vorhandenen Threads hier im Forum).
Eine Überstromschutzeinrichtung muss dort angeordnet werden, wo eine Reduzierung des Leiterquerschnittes oder eine andere Änderung die Strombelastbarkeit der Leiter vermindert. Es gibt einige Bedingungen die ALLE erfüllt werden müssen.
Wenn:
- die Strombelastbarkeit des Leiters "Größer oder Gleich" der Last ist,
UND
- Schutzorgan befindet sich spätestens 3m nach dem Verjüngungspunkt,
UND
- Der Leiter ist so verlegt, dass die Möglichkeit eines Kurschlusses vermindert ist (Geschützt durch ein Gehäuse oder Leitungskanal)

Kannst du alle drei Punkte mit Ja beantworten dann wäre die Verjüngung des Querschnittes zulässig.
 
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