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Hallo Forumsgemeinde,
Wir haben folgenden Fall.
Ist Situation:
Eine Anlage zum Anheben von Behältern zur Entleerung von Verpackungsmaterial. Diese Anlage hat ein Förderband für die Behälter und eine weitere, um das Verpackungsmaterial in einen Container abzutransportieren.
Die gesamte Anlage welches ein CE hat, ist mit einer trennenden Schutzeinrichtung gesichert (umzäunt). PL ist wahrscheinlich d, muss noch mittels SISTEMA genau geprüft werden.
Der Ablauf der Anlage ist relativ simpel: Die Behälter werden auf der Rollenbahn abgelegt, diese fahren nacheinander in den geschützten Bereich und werden mittels einer „Kippstation“ entleert und im Anschluss von einem MA (nach dem entleeren) zusammengeklappt und freigegeben. Der einzelne Behälter fährt dann aus der geschützten Zone heraus..
Soll Zustand:
Wir möchten nun die Entleerung mit einem Roboter aus dem Jahre 2002 (Einbauerklärung liegt vor) durchführen. Das heisst in diesem Fall, die Kippstation wird deaktiviert und stattdessen wird der Roboter die Entleerung und das zusammenklappen der Behälter durchführen, diese werden dann im Anschluss auf der Rollenbahn abgelegt und werden „wie gehabt“ weitertransportiert aus der Zelle.
Wir diskutieren im Moment ob dies eine wesentliche Änderung ist oder nicht. Wir tendieren zu nein, da das aktuelle Schutzkonzept zur Sicherung der neuen Gefahren ausreicht und die Steuerung die zusätzlichen Signale ebenfalls verarbeiten kann.
Fragen:
1- Wie seht Ihr das? wesentliche oder nicht wesentliche Änderung?
2- Reicht die Einbauerklärung des Roboters für die Integration in die Anlage aus oder sollte eine "gesonderte" Einbauerklärung durchgeführt werden? Wenn ja, wie sollte diese sein?
3- Eine Einbauerklärung für den „Endeffektor“ (Werkzeug vom Roboter) wird wohl nötig sein, oder reicht es, wenn wir eine Gefahrenanalyse machen ?
Jetzt schon einmal vielen Dank für Teilnahme an der Diskussion J
(ich kann hier erst morgen wieder reinschauen)
Wir haben folgenden Fall.
Ist Situation:
Eine Anlage zum Anheben von Behältern zur Entleerung von Verpackungsmaterial. Diese Anlage hat ein Förderband für die Behälter und eine weitere, um das Verpackungsmaterial in einen Container abzutransportieren.
Die gesamte Anlage welches ein CE hat, ist mit einer trennenden Schutzeinrichtung gesichert (umzäunt). PL ist wahrscheinlich d, muss noch mittels SISTEMA genau geprüft werden.
Der Ablauf der Anlage ist relativ simpel: Die Behälter werden auf der Rollenbahn abgelegt, diese fahren nacheinander in den geschützten Bereich und werden mittels einer „Kippstation“ entleert und im Anschluss von einem MA (nach dem entleeren) zusammengeklappt und freigegeben. Der einzelne Behälter fährt dann aus der geschützten Zone heraus..
Soll Zustand:
Wir möchten nun die Entleerung mit einem Roboter aus dem Jahre 2002 (Einbauerklärung liegt vor) durchführen. Das heisst in diesem Fall, die Kippstation wird deaktiviert und stattdessen wird der Roboter die Entleerung und das zusammenklappen der Behälter durchführen, diese werden dann im Anschluss auf der Rollenbahn abgelegt und werden „wie gehabt“ weitertransportiert aus der Zelle.
Wir diskutieren im Moment ob dies eine wesentliche Änderung ist oder nicht. Wir tendieren zu nein, da das aktuelle Schutzkonzept zur Sicherung der neuen Gefahren ausreicht und die Steuerung die zusätzlichen Signale ebenfalls verarbeiten kann.
Fragen:
1- Wie seht Ihr das? wesentliche oder nicht wesentliche Änderung?
2- Reicht die Einbauerklärung des Roboters für die Integration in die Anlage aus oder sollte eine "gesonderte" Einbauerklärung durchgeführt werden? Wenn ja, wie sollte diese sein?
3- Eine Einbauerklärung für den „Endeffektor“ (Werkzeug vom Roboter) wird wohl nötig sein, oder reicht es, wenn wir eine Gefahrenanalyse machen ?
Jetzt schon einmal vielen Dank für Teilnahme an der Diskussion J
(ich kann hier erst morgen wieder reinschauen)