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@stevenn
Selbst das "Einsperren lassen" ist in den entsprechenden Normen geregelt. Du darfst es nur dann organisatorisch handhaben, wenn du von deiner Bedienstelle den gesamten Gefahrenbereich im Blick hast. Und selbst dann nur, wenn es die Gefährdung, die vom System ausgeht, auch zulässt. Ist das nicht der Fall kommen wieder technische Lösungen mit ins Boot, wie Anwesenheitsdetektion, verzögerter Anlauf mit Optischer & Akustischer Warnung, Not-Halt Befehlsgeräte im Innenraum verteilt, LOTO Systeme, Schlüsseltransfersysteme etc. pp.
In deinem Fall geht es aber darum dass jmd. den Gefahrenbereich erreichen kann, während die Gefährdung noch besteht. Du kannst jetzt also hergehen und die Gefährdung selber minimieren oder du musst verhindern das Personen die aktive Gefahrenstelle erreichen können. Da gibt es leider nicht wirklich all zu viel zu Verhandeln.
Klar an einem Bahnsteig hält dich auch nur eine weiße Linie davon ab in den durchfahrenden Güterzug zu springen, aber nach meinem letzten Kenntnisstand gilt die Maschinenrichtlinie nicht für Bahnhöfe.
Und Fachpersonal ist auch nicht davor gefeit Dummheiten zu begehen. Kollege A hat seinen Schraubendreher in der Anlage vergessen, aber Kollege B hat den Prozess schon gestartet. Kein Problem, gib mal schnell die Klinke her, muss nur mal kurz rein und mein Werkzeug rausholen. Oder Kollege A hat, wie es dann häufig vorkommt, schon seine eigene Klinke gebastelt.
Ich selber stand bei diesen Diskussionen schon auf beiden Seiten der Argumentation. Und ich bin auch grundsätzlich der Meinung, dass man an bestimmten Punkten auch mal die Kirche im Dorf lassen kann. Aber bei solche Sachen, bei denen wegen 400€ und einem Arbeitsaufwand von 5 Stunden an grundlegenden Sicherheitsfunktionen herumgespart werden soll, würde ich erst gar nicht anfangen zu diskutieren.
Selbst das "Einsperren lassen" ist in den entsprechenden Normen geregelt. Du darfst es nur dann organisatorisch handhaben, wenn du von deiner Bedienstelle den gesamten Gefahrenbereich im Blick hast. Und selbst dann nur, wenn es die Gefährdung, die vom System ausgeht, auch zulässt. Ist das nicht der Fall kommen wieder technische Lösungen mit ins Boot, wie Anwesenheitsdetektion, verzögerter Anlauf mit Optischer & Akustischer Warnung, Not-Halt Befehlsgeräte im Innenraum verteilt, LOTO Systeme, Schlüsseltransfersysteme etc. pp.
In deinem Fall geht es aber darum dass jmd. den Gefahrenbereich erreichen kann, während die Gefährdung noch besteht. Du kannst jetzt also hergehen und die Gefährdung selber minimieren oder du musst verhindern das Personen die aktive Gefahrenstelle erreichen können. Da gibt es leider nicht wirklich all zu viel zu Verhandeln.
Klar an einem Bahnsteig hält dich auch nur eine weiße Linie davon ab in den durchfahrenden Güterzug zu springen, aber nach meinem letzten Kenntnisstand gilt die Maschinenrichtlinie nicht für Bahnhöfe.
Und Fachpersonal ist auch nicht davor gefeit Dummheiten zu begehen. Kollege A hat seinen Schraubendreher in der Anlage vergessen, aber Kollege B hat den Prozess schon gestartet. Kein Problem, gib mal schnell die Klinke her, muss nur mal kurz rein und mein Werkzeug rausholen. Oder Kollege A hat, wie es dann häufig vorkommt, schon seine eigene Klinke gebastelt.
Ich selber stand bei diesen Diskussionen schon auf beiden Seiten der Argumentation. Und ich bin auch grundsätzlich der Meinung, dass man an bestimmten Punkten auch mal die Kirche im Dorf lassen kann. Aber bei solche Sachen, bei denen wegen 400€ und einem Arbeitsaufwand von 5 Stunden an grundlegenden Sicherheitsfunktionen herumgespart werden soll, würde ich erst gar nicht anfangen zu diskutieren.