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hallo,
wollte mal eure meinunen dazu hören...
also ich mache in den handbetrieb idr keine verriegelungen.
ich sehe das so "handbetrieb ist handbetrieb"
der anlagenbediehner hat da nichts dran zu fumeln, der nutzt nur den automatikbetrieb.
und das wartungspersonal soll im handbetrieb maximale "entscheidungsfreihaeit haben, und dinge bewegen können ohne das irgendwelche sicherheiten (abgesehen von not-aus) abgefragt werden.
es ist also zb. möglich eine pumpe laufen zu lassen wenn die nachfolgeden ventile gechlossen sind. wobei ein mechanisches überströmventil oder eine überdruckstörung die schlimmeres verhindern. den grenzwert für die überdruckübereachung könnte der instandhalter in der maschinenparameter maske ebenfalls hochnehmen um etwas zu testen...
aber prinzipiell darf der bediener im handbetrieb ohne verigelungen die aktoren schalten.
dieser handbetrieb ist nur bediehnbar mit einer zusätzlichen freigabetaste die einen entsprechenden passwortlevel voraussetzt.
wenn es für den anlagenführer erforderlich ist, gibt es für ihn eine dritte betriebsart "einrichten", das wäre dann verigelter handbetrieb oder einzelschrittbetrieb.
aber handbetrieb ist handbetrieb und die volle verantwortung liegt in dem fall bei dem (unterwiesenen) bediener...
seht ihr das auch so?
wollte mal eure meinunen dazu hören...
also ich mache in den handbetrieb idr keine verriegelungen.
ich sehe das so "handbetrieb ist handbetrieb"
der anlagenbediehner hat da nichts dran zu fumeln, der nutzt nur den automatikbetrieb.
und das wartungspersonal soll im handbetrieb maximale "entscheidungsfreihaeit haben, und dinge bewegen können ohne das irgendwelche sicherheiten (abgesehen von not-aus) abgefragt werden.
es ist also zb. möglich eine pumpe laufen zu lassen wenn die nachfolgeden ventile gechlossen sind. wobei ein mechanisches überströmventil oder eine überdruckstörung die schlimmeres verhindern. den grenzwert für die überdruckübereachung könnte der instandhalter in der maschinenparameter maske ebenfalls hochnehmen um etwas zu testen...
aber prinzipiell darf der bediener im handbetrieb ohne verigelungen die aktoren schalten.
dieser handbetrieb ist nur bediehnbar mit einer zusätzlichen freigabetaste die einen entsprechenden passwortlevel voraussetzt.
wenn es für den anlagenführer erforderlich ist, gibt es für ihn eine dritte betriebsart "einrichten", das wäre dann verigelter handbetrieb oder einzelschrittbetrieb.
aber handbetrieb ist handbetrieb und die volle verantwortung liegt in dem fall bei dem (unterwiesenen) bediener...
seht ihr das auch so?