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Hallo zusammen,
wir kaufen einen Prüfstand (Maschine im Sinne der MRL), diesen verkaufen wir weiter und möchten für den Endkunden als Hersteller kenntlich sein. Wir kaufen den Prüfstand inkl. Inbetriebnahme zweier Prüflinge und bauen dann weitere Adaptionen ein, mit denen dann weitere ca. 20 Prüflinge getestet werden können. Die Schutzmaßnahmen müssen nicht geändert werden.
Es gibt eine trennende Schutzeinrichtung, welche ab und zu geöffnet werden muss um Einstellarbeiten zu machen (währenddessen ist der Zustand sicher, STO usw.).
Nun drei Fragen:
1. Ist die Erweiterung um weitere Prüflinge (mit neuen Adaptionen) eine wesentliche Änderung? Meiner Ansicht nach nicht, weil die vorhandenen Schutzeinrichtungen ausreichen. Allerdings müssen wir die Sicherheitssteuerung ein wenig ändern, da z.B. andere Druckstufen überwacht werden müssen. Aber die Sicherheitsfunktionen ändern sich nicht, nur evtl. Werte. Der Lieferant kennt alle Anforderungen welche die weiteren Prüflinge betrifft und berücksichtigt diese schon. Wir machen dann weiter Adaptionen und die Inbetriebnahme der weiteren Prüflinge.
2. Wenn wir nun offiziell als Hersteller kenntlich sein wollen, welche Unterlagen (außer Betriebsanleitung, Konferklärung usw. was unser Lieferant sowieso liefern muss) brauchen wir? Risikobeurteilung bekommen wir, aber Einzelteilzeichnungen, Berechnungen z.B. nicht. Ich denke die brauchen wir aber auch nicht, weil der Lieferant alle Anforderungen kennt.
3. Eine Alternativfrage, müssen wir die techn. Unterlagen zwingend bei uns haben, oder können wir vertraglich vereinbaren, das im Fall der Fälle der Lieferant die Unterlagen bereitstellt?
wir kaufen einen Prüfstand (Maschine im Sinne der MRL), diesen verkaufen wir weiter und möchten für den Endkunden als Hersteller kenntlich sein. Wir kaufen den Prüfstand inkl. Inbetriebnahme zweier Prüflinge und bauen dann weitere Adaptionen ein, mit denen dann weitere ca. 20 Prüflinge getestet werden können. Die Schutzmaßnahmen müssen nicht geändert werden.
Es gibt eine trennende Schutzeinrichtung, welche ab und zu geöffnet werden muss um Einstellarbeiten zu machen (währenddessen ist der Zustand sicher, STO usw.).
Nun drei Fragen:
1. Ist die Erweiterung um weitere Prüflinge (mit neuen Adaptionen) eine wesentliche Änderung? Meiner Ansicht nach nicht, weil die vorhandenen Schutzeinrichtungen ausreichen. Allerdings müssen wir die Sicherheitssteuerung ein wenig ändern, da z.B. andere Druckstufen überwacht werden müssen. Aber die Sicherheitsfunktionen ändern sich nicht, nur evtl. Werte. Der Lieferant kennt alle Anforderungen welche die weiteren Prüflinge betrifft und berücksichtigt diese schon. Wir machen dann weiter Adaptionen und die Inbetriebnahme der weiteren Prüflinge.
2. Wenn wir nun offiziell als Hersteller kenntlich sein wollen, welche Unterlagen (außer Betriebsanleitung, Konferklärung usw. was unser Lieferant sowieso liefern muss) brauchen wir? Risikobeurteilung bekommen wir, aber Einzelteilzeichnungen, Berechnungen z.B. nicht. Ich denke die brauchen wir aber auch nicht, weil der Lieferant alle Anforderungen kennt.
3. Eine Alternativfrage, müssen wir die techn. Unterlagen zwingend bei uns haben, oder können wir vertraglich vereinbaren, das im Fall der Fälle der Lieferant die Unterlagen bereitstellt?