Maschinen ohne CE betreiben

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Hallo,

ein "befreundetes" Unternehmen (im Konzernverbund) hat uns um Hilfe gebeten. Dort wurde bisher das Thema Maschinensicherheit wohl sehr salopp gehandhabt.
Wir sind Maschinenbauer und ganz gut aufgestellt im Hinblick auf CE usw. aber eben auf der Herstellerseite. Das besagte Unternehmen ist Produzent von kleineren Stanzteilen. Also Betreiber eines entsprechenden Maschinenpark.

Meine konkrete Frage :

Wie kann mit Maschinen ohne CE umgegangen werden ? (Das formuliere ich bewusst so, denn es fehlt - oder ist nicht mehr auffindbar - wahrscheinlich nicht nur die CE-Kennzeichnung sondern auch der "Rest", also Konfo, techn. Dokumentation . .)

Es handelt sich um Maschinen, die eine CE haben müssten, also Baujahr nach 1995 oder Einfuhr als Gebrauchtmaschine aus Osteuropa nach 1995.
Bitte keine Hinweise mit dem Inhalt " aber das darf nicht sein, das durften die nicht usw. " - ist mir alles klar. Nur eben stehen die Maschinen dort in der Halle und produzieren fleißig vor sich hin.

Die rigorose Variante ist "alles stilllegen". Nur gibt es dazu Alternativen ? Beispielsweise eine ordentliche betreiberseitige Gefährdungsbeurteilung und dann auf dieser Basis die Sicherheit herstellen um gemäß BetrSichV eine sichere Verwendung nach dem Stand der Technik zu erreichen. Dann Weiterbetrieb der Maschinen auch ohne CE.

Hat da jemand Erfahrung mit ?


MfG
 
Fehlendes CE ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

BetrSichV ist zwingend.
Ich denke, dass dein Vorschlag mit Gefährdungsbeurteilung und Stand der Technik auf jeden Fall einen Weiterbetrieb erlaubt.
 
Er setzt ja ein evtl. nicht sicheres Betriebsmittel bewusst ein.
Darum ja:
BetrSichV ist zwingend.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Grundbausteine des Schutzkonzeptes der Betriebssicherheitsverordnung sind:

-eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel
-sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
-„Stand der Technik“ als einheitlicher Sicherheitsmaßstab
-geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen
-Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht durch harmonisierte europäische Richtlinien, zum Beispiel die Druckgeräterichtlinie, ATEX-Produktrichtlinie oder Aufzugsrichtlinie geregelt sind.
 
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Schon irgendwie komisch dass man an diesen Maschinen nachträglich keine Konformitätsbewertung durchführen darf.

Aber dafür jetzt halt offiziel klargestellt wie damit umzugehen ist. Von daher hängt es mal wieder davon ab, ob im laufe der Jahre wesentliche Änderungen durchgeführt wurden oder nicht.
 
Schon irgendwie komisch dass man an diesen Maschinen nachträglich keine Konformitätsbewertung durchführen darf.
Darf man.
Man darf aber kein CE-Schild nachträglich auf die Maschine anbringen.

Mir ist es nicht ganz klar wie man eine Gefährdungsbeurteilung machen soll.
Die Prozedur scheint ähnlich zu die Risikobeurteilung nach MRL. Gibt es ein Norm ?
Wenn man eine Risikobeurteilung macht nach MRL ist es vermutlich nicht ganz verkehrt.
 
Schon irgendwie komisch dass man an diesen Maschinen nachträglich keine Konformitätsbewertung durchführen darf.

Aber dafür jetzt halt offiziel klargestellt wie damit umzugehen ist. Von daher hängt es mal wieder davon ab, ob im laufe der Jahre wesentliche Änderungen durchgeführt wurden oder nicht.
Nö, eigentlich ist es nicht komisch.
Der Hersteller baut eine Maschine, erklärt genau für diese Maschine die Konformität.
Danach wird diese Maschine in Verkehr gebracht.

Der Kunde betreibt dann diese Maschine und dafür braucht er dann eine Gefährdungsbeurteilung.
Das CE vereinfacht das Ganze, da du annehmen darfst, dass eine Maschine mit CE sicher ist.
(Annehmen heisst übrigends nicht blind darauf vertrauen)

Nach der Inbetriebnahme (Stichwort: logische oder juristische Sekunde) endet für den Hersteller in der Regel das Thema CE.
Info hierzu:
https://www.sifa-sibe.de/recht/ce-nachtraeglich-kennzeichnen
 
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Mir ist es nicht ganz klar wie man eine Gefährdungsbeurteilung machen soll.
Die Prozedur scheint ähnlich zu die Risikobeurteilung nach MRL. Gibt es ein Norm ?
Wenn man eine Risikobeurteilung macht nach MRL ist es vermutlich nicht ganz verkehrt.

Im Prinzip ist eine Gefährdungsbeurteilung fast das gleiche wie eine Risikobeurteilung.
Da die Gefährdungsbeurteilung zum Betreiben der Anlage gehört, gehören da unter Umständen noch ein paar Dinge mehr rein (Lärm, Licht, Ergonomie, ...). Aber für uns SPSler ist es im Grunde die gleiche Vorgehensweise.
 
Gefährdungsbeurteilung ist Maschine plus Umgebung. Hat die Maschine CE,
brauchst Du sie nur auf offensichtliche Mängel prüfen. Hat sie kein CE,
musst Du genau hinschauen, mechanisch, elektrisch, fluid, Software, Stoffe etc.

Vergleich mit QM:

Risikobeurteilung = Maschinenfähigkeit
Gefährdungsbeurteilung = Prozessfähigkeit
 
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Ist auch in die MRL.
1.1.4 Lighting
1.1.6 Ergonomics
1.5.08 Noise

edit: Ich denke die Unterschied ist was von die ..beurteilung abgedeckt werden muss.
Stimmt, aber der Unterschied ist, dass bei der MRL nur die Maschine betrachtet wird, bei der Betriebssicherheitsverordnung der Arbeitsplatz bewertet wird.
 
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