Aufzugsrichtlinie vs. Niederspannungsrichtlinie

stevenn

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Hallo zusammen,

die Niederspannungsrichtlinie sagt in Anhang II, dass Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen nicht unter die Niederspannungsrichtlinie fallen.
Die Aufzugsrichtlinie erwähnt in ihrem Anwendungsbereich aber nur die Anwendung auf Aufzüge und Sicherheitsbauteile die in Normen eingebaut werden.

Wir bauen einen Schaltschrank für den Aufzug, die Sicherheitsbauteile kommen dann vom Kunden selbst. Er verlangt eine Konformitätserklärung.
Der Schaltschrank ist definitiv ein elektrisches Teil von Aufzügen, aber kein Sicherheitsbauteil.
Habt ihr einen Tipp für welche Richtlinie nun die Konformität ausgestellt werden muss?
 
Wir bauen einen Schaltschrank für den Aufzug, die Sicherheitsbauteile kommen dann vom Kunden selbst. Er verlangt eine Konformitätserklärung.
selten geil.

dann lass ihn halt alle relevanten Unterlagen beistellen.

Um einige zu nennen, es werden wahrscheinlich mehr sein:
Ausfalldaten;
Bauteillebensdauer;
Prüfanleitungen;
uvm.

Prüfzyklen kann er sich ja dann gleich selber auslegen.
Der Schaltschrank ist definitiv ein elektrisches Teil von Aufzügen, aber kein Sicherheitsbauteil.
Habt ihr einen Tipp für welche Richtlinie nun die Konformität ausgestellt werden muss?
Wir zielen immer auf die 60204-1.

Wenn es ein bisschen mehr sein darf, dann 14119 oder 14118.

Im Prinzip geht alles, aber man muss es halt sorgfältig betrachten.
 
Konformitatserklärung sehe ich nur nach Niederspannungsrichtlinie, wahrscheinlich zusammen mit der EMV Richtlinie. Oder wie Blockmove schon geschrieben hat, als verlängerte Werkbank, und eine Konformitatserklärung von der ganzen Anlage nach Aufzugsrichtlinie.
 
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Du lieferst einen E-Verteiler, der Platz für den Einbau von Komponenten der Aufzugsfirma bietet?

Dann Nach Niederspannung Komformität ausstellen, aber darn beschreiben was euer Lieferumfang ist und darauf hinweisen das die Einbauten von X eine neue Betrachtung der Gesamtsituation erfordern und nicht mit eurer Konformitätserklärung abgedeckt sind.
 
Du lieferst einen E-Verteiler, der Platz für den Einbau von Komponenten der Aufzugsfirma bietet?

Dann Nach Niederspannung Komformität ausstellen, aber darn beschreiben was euer Lieferumfang ist und darauf hinweisen das die Einbauten von X eine neue Betrachtung der Gesamtsituation erfordern und nicht mit eurer Konformitätserklärung abgedeckt sind.
Dann bist du schon recht na an der "verlängerten Werkbank"
 
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Danke für eure Rückmeldungen.
Aus meiner Sicht sind wir 99%ig eine verlängerte Werkbank. Ich habe auch nicht empfohlen eine Konformitätserklärung auszustellen. aus diversen Gründen soll es trotzdem passieren.
Fazit: Wir stellen eine Konformitätserklärung nach LVD, EMV, und RoHS-Richtlinie aus.
 
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ich finde leider kein Ausschlusskriterium. hättest du eine Idee, warum ein Schaltschrank nicht darunter fallen würde? eine ortsfeste Großanlage ist er nicht, ca. 50 cm x 80cm

Ich bin mir über Regeln und Vorgaben zum Schaltschrank da auch nicht sicher.
Deshalb die Frage.
Wenn man es dann genau betrachtet, musst du für jeden Klemmenkasten und jede dezentrale Kiste mit ET200SP RoHS betrachten.
 
ich finde leider kein Ausschlusskriterium. hättest du eine Idee, warum ein Schaltschrank nicht darunter fallen würde? eine ortsfeste Großanlage ist er nicht, ca. 50 cm x 80cm
Ihr stellt ein Schaltschrank mit Komponenten her, die schon eine Konformitätserklärung haben (inkl. RoHS-Richtlinie), einfach die Handbücher von diesen Komponenten auch zuschicken, dann muss man die RoHS-Richtlinie nicht verwenden, nur LVD und EMV
 
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Ihr stellt ein Schaltschrank mit Komponenten her, die schon eine Konformitätserklärung haben (inkl. RoHS-Richtlinie), einfach die Handbücher von diesen Komponenten auch zuschicken, dann muss man die RoHS-Richtlinie nicht verwenden, nur LVD und EMV
dieses Vorgehen kenne ich pauschal so nicht. nur für ortsveränderliche Großanlagen. kannst du mir hierfür eine Quelle nennen?
 
Ihr stellt ein Schaltschrank mit Komponenten her, die schon eine Konformitätserklärung haben (inkl. RoHS-Richtlinie), einfach die Handbücher von diesen Komponenten auch zuschicken, dann muss man die RoHS-Richtlinie nicht verwenden, nur LVD und EMV
So einfach ist's dann auch wieder nicht.
Unter die RoHS fallen auch Leitungen, Adernendhülsen und sonst noch alles.
Ich hab's bis jetzt noch nie bei einem Schaltschrank, Bedienpult oder Ähnlichen gesehen, dass hier die RoHS separat bestätigt wurde.
Aber das soll nichts heißen ...
 
So einfach ist's dann auch wieder nicht.
Unter die RoHS fallen auch Leitungen, Adernendhülsen und sonst noch alles.
Ich hab's bis jetzt noch nie bei einem Schaltschrank, Bedienpult oder Ähnlichen gesehen, dass hier die RoHS separat bestätigt wurde.
Aber das soll nichts heißen ...
so ging es mir auch, bis ich die Definition eines Geräts nach RoHS gelesen habe.
„Elektro- und Elektronikgeräte“ Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind;“
Das würde doch auf einen kleinen Schaltschrank zutreffen.
Wenn sonst kein Ausschlusskriterium (z.B. ortsfeste Großanlage) zutrifft, wüsste ich nicht, warum mein vorher genannter Schaltschrank oder auch allgemein Klemmenkästen (vorausgesetzt "in Verkehr gebracht"), nicht darunter fallen sollten.
 
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so ging es mir auch, bis ich die Definition eines Geräts nach RoHS gelesen habe.
„Elektro- und Elektronikgeräte“ Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind;“
Das würde doch auf einen kleinen Schaltschrank zutreffen.
Wenn sonst kein Ausschlusskriterium (z.B. ortsfeste Großanlage) zutrifft, wüsste ich nicht, warum mein vorher genannter Schaltschrank oder auch allgemein Klemmenkästen (vorausgesetzt "in Verkehr gebracht"), nicht darunter fallen sollten.

Tja das artet wieder, wie so so oft, in Wortglauberei aus.
Was ist ein Gerät, was bedeutet in dem Fall "in Verkehr bringen", was ist der Sinn des Lebens? :)
 
so ging es mir auch, bis ich die Definition eines Geräts nach RoHS gelesen habe.
„Elektro- und Elektronikgeräte“ Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind;“
Das würde doch auf einen kleinen Schaltschrank zutreffen.
Wenn sonst kein Ausschlusskriterium (z.B. ortsfeste Großanlage) zutrifft, wüsste ich nicht, warum mein vorher genannter Schaltschrank oder auch allgemein Klemmenkästen (vorausgesetzt "in Verkehr gebracht"), nicht darunter fallen sollten.
Ist ein stationärer Schaltschrank? Wenn ja, meiner Meinung nach brauchst Du keine RoHS-RL zu verwenden, wenn nein, ja
 
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