RobertoCarlos
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Guten Morgen,
folgendes Szenario:
Ein Maschinenbau bestellt bei uns eine Steuerung. Er definiert die genaue Anlage (Motoren, Ventile etc.), Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken & co), und gibt uns die Funktionen vor.
Wir machen die Sistema, konstruieren/zeichnen den Schaltplan, bauen und verdrahten den Schaltschrank, programmieren die Anlage, verkabeln ggfs. die Anlage beim Maschinenbau sowie Endkunden und nehmen die Anlage am Ende auch in Betrieb.
Bei potenziellen Sicherheitsbauteilen bedienen wir uns ausschließlich an den frei am Markt erhätlichen (Siemens F, Pilz, Sicherheitsrelais usw.) und verbauen bzw. programmieren diese nach Vorgabe des Herstellers (in TIA also zB. mit den vorgegebenen Bausteinen).
Zum Schluss vergibt der Maschinenbau als Hersteller die gesamt CE für die Anlage.
Müssen wir für den Schaltschrank nun keine CE (macht am Ende mithilfe unserer Doku der Maschinenbau mit) oder eine CE nach Niederspannungsrichtlinie erstellen?
Gefordert wurde Sie noch nie, die Unterlagen haben wir trotzdem erstellt. Aber müssen/dürfen wir das überhaupt?
Da wir die Sicherheitsfunktionen nicht mit gewöhnlichen Relais oder Logikbaugruppen realisieren fällt die Maschinenrichtlinie laut meiner (und auch der einiger anderer) zumindest definitiv nicht bei uns an. Unser Schrank enthält lediglich Sicherheitsbauteile, ist selbst aber keins. Ohne den Schaltschrank funktioniert ohnehin die Anlage nicht mehr, somit wird er spätestens in Artikel 2 c) auch ausgeschlossen.
Eine exakte Klarstellung findet man auch nirgends, gefühlt jeder legt die Richtlinie anders aus.
Ist hier vielleicht jemand tief drin in dem Thema?
Gruß und vielen Dank im Voraus
folgendes Szenario:
Ein Maschinenbau bestellt bei uns eine Steuerung. Er definiert die genaue Anlage (Motoren, Ventile etc.), Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken & co), und gibt uns die Funktionen vor.
Wir machen die Sistema, konstruieren/zeichnen den Schaltplan, bauen und verdrahten den Schaltschrank, programmieren die Anlage, verkabeln ggfs. die Anlage beim Maschinenbau sowie Endkunden und nehmen die Anlage am Ende auch in Betrieb.
Bei potenziellen Sicherheitsbauteilen bedienen wir uns ausschließlich an den frei am Markt erhätlichen (Siemens F, Pilz, Sicherheitsrelais usw.) und verbauen bzw. programmieren diese nach Vorgabe des Herstellers (in TIA also zB. mit den vorgegebenen Bausteinen).
Zum Schluss vergibt der Maschinenbau als Hersteller die gesamt CE für die Anlage.
Müssen wir für den Schaltschrank nun keine CE (macht am Ende mithilfe unserer Doku der Maschinenbau mit) oder eine CE nach Niederspannungsrichtlinie erstellen?
Gefordert wurde Sie noch nie, die Unterlagen haben wir trotzdem erstellt. Aber müssen/dürfen wir das überhaupt?
Da wir die Sicherheitsfunktionen nicht mit gewöhnlichen Relais oder Logikbaugruppen realisieren fällt die Maschinenrichtlinie laut meiner (und auch der einiger anderer) zumindest definitiv nicht bei uns an. Unser Schrank enthält lediglich Sicherheitsbauteile, ist selbst aber keins. Ohne den Schaltschrank funktioniert ohnehin die Anlage nicht mehr, somit wird er spätestens in Artikel 2 c) auch ausgeschlossen.
Eine exakte Klarstellung findet man auch nirgends, gefühlt jeder legt die Richtlinie anders aus.
Ist hier vielleicht jemand tief drin in dem Thema?
Gruß und vielen Dank im Voraus
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