CE nach Maschinenrichtline ODER nach Niederspannungsrichtlinie erstellen - was ist legal?

Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
wenn es weitere Gefahren gibt, die nicht von der 62135 betrachtet sind, dann müssen diese natürlich betrachtet werden. ich habe die Norm nicht zur Hand.
Sind alle Gefahren in der Norm behandelt, dann Niederpsannungsrichtlinie.
Gibt es darüber hinaus weitere Gefahren, dann würde ich die Maschinenrichtlinie als relevant ansehen. Hier kann dann die "Nicht-harmonisierte" Norm 62135 angegeben werden, wenn diese eingehalten wurde. Für die anderen Gefahren müssen dann weitere Betrachtungen und evtl. andere Normen angewendet werden (z.B. 12100 usw.)
 
Ich habe mir jetzt nicht alle Antworten durchgelesen, aber irgendwie teile ich den Eindruck, dass das "Umschreiben" von der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG etwas schnell geht...

Zudem allgemein bitte folgende Sachen bedenken:
  • Die Niederspannungsrichtlinie 2014/34/EU hat einen Vorgänger > 2006/95/EG. Anhand der Kennnummer 95 können wir sehen, dass die NRL nach der MRL veröffentlicht wurde (wichtig für das Folgende).
  • Die 2006/95/EG hat als Vorgänger wiederrum die 73/23/EWG (ja, 1973).
  • Nun suchen wir mal in der Maschinenrichtlinie nach 73/23/EWG - und siehe da in Anhang I, 1.5.1:
Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können.​
Die Schutzziele der Richtlinie 73/23/EWG gelten für Maschinen. In Bezug auf die Gefährdungen, die von elektrischem Strom ausgehen, werden die Verpflichtungen betreffend die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Maschinen jedoch ausschließlich durch die vorliegende Richtlinie geregelt.​
  • Was sagt mir das jetzt? Naja, das ist typisches Juristenkauderwelsch, aber wir sehen auf jeden Fall schonmal, dass die Niederspannungsrichtlinie da irgendwie aufgeführt ist. Der (rechtlich nicht bindende!) Leitfaden zur MRL führt in § 222 das bei Bedarf etwas verständlicher aus.
  • Zudem ist klar, dass ich für Maschinen die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie (in unserem Fall eben nun 2014/34/EU) erfüllen muss.
  • ABER ich sollte auf meiner Konformitätserklärung nicht auf die Niederspannungsrichtlinie verweisen.
Zusammengefasst wirkt es etwas merkwürdig, sehr schnell geprüft zu haben, dass die (sehr vielen) zusätzlichen Anforderungen der MRL ebenso erfüllt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Ich verstehe es auch nicht, wie hier so schnell umgewechselt werden kann.
In der MRL müssen jede Menge zusätzliche Risiken betrachtet werden.
Bewegungen, Scherstellen, Abstände, usw.
Sowas macht man doch nicht in einem Tag.
Wenn die Widerstandsschweißmaschine auf einem Tisch montiert ist, hast du wahrscheinlich eine Zweihand oder einen Lichtvorhang. Dazu vielleicht noch irgendwelche Klappen zur Wartung, Elektrodenwechsel, …
Pneumatisches Anpressen der Elektroden und evtl. Spanner für das Werkstück.
 
Aber immerhin scheint sich ja der Zukäufer der Maschine auszukennen, der hat ja die Änderung ( zu Recht ) gefordert.

Bleibt zu hoffen, dass der sich die Papiere mal genauer anschaut.
 
Zurück
Oben