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nein das stimmt nicht.es muss in der Sprache verfasst sein, dass der Benutzer es versteht.Derjenige, der für uns die Konformitätserklärung erstellt und unterschreibt, sagt, dass die HMI auch in "Originalfassung" erstellt sein muss (orientiert sich hier anscheinend an den Vorgaben für die Bedienungsanleitung).
Für die Betriebsanleitung gilt diese Forderung schon.
Habt ihr die HMI-Seiten vielleicht in deutsch in der Betriebsanleitung abgebildet und derjenige meint deshalb dies zu fordern, so dass verglichen werden kann?
Bei uns war Englisch völlig gängig. für den Servicefall(für deine Leute), darfst du auch eine Sprache wählen.Klar, der Punkt mit der IBN und dem Service ist nicht von der Hand zu weisen, aber mittlerweile können die meisten Monteure englisch, was bei uns de facto-Standard werden soll.
1.7.4
"...
Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.
..."