PE Anschlüsse Kunststoffgehäuse

Huzza

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Hallo zusammen,

ich hätte eine grundsätzliche Frage:
Ich möchte ein 24V DC Netzteil in einem Fibox Kunststoffgehäuse unterbringen. Dazu gehe ich über einen Kaltgeräteanschluss (mit Schalter & Sicherung) mit 230V ins Gehäuse und anschließend direkt auf das Netzteil. Würde bedeuten das ich ein Gerät SK1 habe. Was wiederum bedeutet, dass alle leitfähigen Teile am Gehäuse eine Durchgängigkeit zum Schutzleiter haben müssen.

Weiterhin sind im Gehäuse eine M12 5 Pol Einschraubbuchse, sowie eine Netzwerkkupplung eingebaut. Die Gehäuse dieser sind aus leitfähigem Material.

Nun zu meiner Frage: Muss ich die Gehäuse der Buchse / Kupplung an den PE anschließen? Wenn ja / nein, wo finde ich das schriftlich?


Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Zuletzt bearbeitet:
Ich hab' leider nix zum Nachlesen für Dich.
😞

Aber meine Überlegungen dazu:
Du hast Adern mit 230V in Deinem Kunststoffgehäuse, welches herum transportiert wird,
Wenn eine der 230Vac-Adern sich löst, könnte sie auch gegen eines der durchgehend metallenen Gehäuse fallen.
Ohne PE wird keine Sicherung auslösen.
Viel Spaß dann beim Stecker anschließen!

Also egal, ob wirklich vorgeschrieben oder nicht, schon im eigenen Interesse...


Alternative -> Buchsen mit Kunststoffgehäuse.
 
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Die Schutzisolierung des Gehäuses wird durch jede metallische Durchdringung aufgehoben. Ergo musst Du alle metallischen Teile an den SL bringen.
Ist übrigens das gleiche Thema mit Messingverschraubungen in Kunstoffboxen.

Unterm Strich hast Du es selbst schon erkannt und beschrieben. Du hast einen SK1 Aufbau mit allen Folgen. Nachzulesen bei SK1.
 
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Guten Morgen,

erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Zunächst @Stadtranduser: ja die Ausbrechstellen sind stabil genug. Bombenfest würde ich sogar sagen :)
Des Weiteren bin ich gestern auch fündig geworden diesbezgl.

zum einen gibt es Festlegungen in der DIN EN 61140 (VDE0140-1) Schutz gegen elektrischen Schlag - Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel darin heißt es:

"7.3.3 Verbindung zum Schutzleiter
Körper (elektrischer Betriebsmittel) müssen mit der Schutzleiterverbindungsklemme verbunden sein

ANMERKUNG: Körper (elektrischer Betriebsmittel) schließen solche Teile ein, die nur mit Farbe, Firnis, Lack undähnlichen Produkten überzogen sind.

Leitfähige Teile, die berührt werden können, sind keine Körper (elektrischer Betriebsmittel), falls sie von gefährlichen aktiven Teilen sicher getrennt sind."

Hier ist der letzte Satz interessant, da meine betroffenen leitfähigen Teile sicher getrennt sind. Und da es sich um eine Sicherheitsgrundnorm handelt, hört sich das schon mal gut an.

Weiterhin habe ich in der DIN EN 60204-1 „Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Allgemeine Anforderungen“ Abschnitt 8.2.1 Allgemeines Seite 56 folgendes gefunden:

"Körper brauchen nicht mit dem Schutzpotentialausgleichssystem verbunden werden, wenn sie so ausgeführt sind, dass keine Gefährdung entstehen kann, wie z. B. wenn sie nicht großflächig berührt oder mit der Hand umfasst werden können oder in ihrer Größe klein sind (weniger als etwa 50 mm x 50 mm); oder so angeordnet sind, dass weder ein Kontakt mit aktiven Teilen möglich ist, noch ein lsolationsfehlerwahrscheinlich ist. Dies betrifft kleine Teile, wie Schrauben, Nieten und Typschilder und Teile innerhalb von Gehäusen, ungeachtet ihrer Größe (z. B. Elektromagnete von Schützen oder Relais sowie mechanische Teile von Geräten)"

Das bringt mich zu folgender Argumentation:

- da an der Kaltgerätebuchse vollisolierte verriegelnde Flachsteckhülsen benutzt werden
- die Länge der aktiven Leiter (N/L) innerhalb des Gehäuses nur etwa 100mm beträgt
- diese zusätzlich zum Basisschutz noch eine extra Ummantelung bekommen
- mechanisch fixiert sind


kann ich damit Leben :)
Nochmals vielen Dank für die Unterstützung.
 
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