Also, wir haben hier ja zwei Punkte, wenn ich das richtig verstehe
@blimaa :
- Das "Ignorieren" einer abgesteckten EP1908-0002 (quasi ja sichere M12-Verteilerbox).
- Die Sache wie wir mit einem dort angeschlossenem Not-Halt umgehen sollen.
Punkt 1 handele ich hier mal recht schnell ab: Das geht schon, man muss sich das nur bei einem Siemens Mobile-F-Panel anschauen. Ich habe leider keine direkte Erfahrung mit Beckhoff in dieser Art von Anwendung, aber das Panel bei Siemens macht das grob so (das geht auch bei eingeschalteter Maschine/Steuerung):
- Anmeldung der Entfernung des Panels am Panel selbst
- Beleuchteter Not-Halt im Panel (komme ich gleich dazu) geht aus
- Panel kann abgezogen werden, ohne dass Not-Halt ausgelöst wird (wenn man's richtig gemacht hat).
Das ist schon auch einfacher geschrieben als getan, natürlich. Bei Siemens gehört dazu auch die Nutzung von entsprechenden Programmbausteinen in der Safety (2, die zusammengeschalten werden müssen). Ich sehe jetzt grundsätzlich keinen Grund, warum das bei Beckhoff nicht funktionieren sollte.
PS: Ironischerweise ist das Verfahren im eingeschalteten Zustand sogar einfacher. Da erkennt man nämlich, dass die Kommunikation noch läuft. Wenn dann im gleichen Zyklus sowohl die Kommunikation als auch die Eingangssignale eine fallende Flanke haben, kann das die Diagnose verbessern. Gehört aber (natürlich) noch mehr dazu. Sofern auf der Box aber sicherheitsrelevant "nur" der Not-Halt sitzt, kann ich mir das halbwegs vorstellen (keine klassische Schutzmaßnahme).
Punkt 2 zur Beleuchtung ist etwas schwieriger. ISO 13850:2015 gibt in 4.3.8 ja drei Möglichkeiten:
- Veränderung der Farbe
- Abdeckung, wobei hier eigentlich eine "automatische" bevorzugt wird, in der Praxis aber dann gerne auf das "wo nicht sinnvoll anwendbar, darf eine manuell betätigte Abdeckung genutzt werden" zurückgegriffen wird
- Vorkehrung zur angemessenen Lagerung
Ich habe alle drei schon gesehen, ich persönlich finde aber nur Variante 1 als wirklich tauglich. Die anderen beiden sing grundsätzlich erst einmal organisatorische Maßnahmen, wenn wir ehrlich sind (automatisch Abdeckung vllt. mal außen vor) und die erste könnte eine technische sein. Das passt nicht so ganz mit dem 3-Stufen-Prozess der ISO 12100 zusammen.
Die ISO 13850:2015 befindet sich aktuell noch im Systematic Review (passiert alle 5 Jahre regulär), ich würde hier eine Bestätigung erwarten. Damit würde - sofern nichts Außergewöhnliches passiert - für weitere 5 Jahre die Ausgabe so vorhanden sein.
Wenn dann mal eine richtige neue Ausgabe kommt, könnte ich mir aber vorstellen, dass die Möglichkeiten 2 und 3 von oben komplett entfallen und praktisch eine Beleuchtung zur Anzeige des aktiv/inaktiv-Zustands gefordert wird.
In dem Zusammenhang ist es vielleicht dann noch ganz wichtig und interessant, auf die Entwicklung der IEC 60947-5-5 hinzuweisen - die Produktnorm für Not-Halt-Befehlsgeräte. Die neue Ausgabe steht kurz vor der Veröffentlichung (laut IEC übermorgen, sehe ich gerade, mit der DE-Ausgabe immer so ne Sache). Jedenfalls wird es dort einen neuen Anhang B (
normativ!, das ist durchaus relevant) geben zu "Speziellen Anforderungen an beleuchtbare Not-Halt-Geräte".
Der Unterpunkt B.2 wird sich dann jedenfalls mit der Sicherheitsrelevanz der Beleuchtung beschäftigen (wir reden ja nicht von einer Schaltanzeige). Ich würde da erwarten, dass eigentlich (künftig) zwingend rot beleuchtet werden muss, gelb kann der Hintergrund optional unterstützend beleuchtet werden (aber nicht alleine). Zudem wird vor allem eine
Risikobeurteilung zu einem eventuell benötigten PLr/SIL
der Beleuchtung notwendig werden. Für Befehlsgeräte, für die sich für aktiv/inaktiv-Nutzung eignen
muss zudem der Hersteller entsprechende Zuverlässigkeitskennwerte bereitstellen. Deswegen macht aus meiner Sicht auch nur die Regelung dazu in der Produktnorm Sinn (nicht in der ISO 13850).
Glücklicherweise konnte man (hoffe ich jetzt mal) die größten Hirnfürze abwenden, die in dem Zusammenhang aus der ein oder anderen Ecke kamen:
- Dass ich eine gewisse Beleuchtungsstärke sicherstellen muss, damit die Beleuchtung auch erkennbar ist (mit spezifischem Grenzwert in der Norm!). Wie soll das gehen? Eine Außenanwendung muss stärker beleuchtet werden als eine die im Keller sitzt. Eine Beleuchtung kann auch zu stark sein und blenden. Wenn die Sonne durch das Fenster scheint usw. ...
Soll dann jeder Maschinenbauer (je nach Anlage sind beleuchtbare Not-Halt gar nicht soo selten) mit dem Luxmeter um die Anlage rennen oder was? Zu welchem Zeitpunkt (Wetter/Sonneneinstrahlung hatte ich ja angesprochen).
PS: Zudem - LEDs bauen über die Zeit ab was die Beleuchtungsstärke angeht...
- Dass das PLr/SIL dem Niveau der zugehörigen Not-Halt-Sicherheitsfunktion entsprechen muss. Ich habe Kunden mit PLe am Not-Halt in Kat 4. Es soll mir mal jemand zeigen, wie man eine Beleuchtung in Kat. 4 nach 13849 überwachen will (und wenn, mit welchem Preis). Da steht der Preis der eigentlich Not-Halt-Einrichtung zu keiner Relation der Beleuchtung.
EDIT: Keine Ahnung, ob die PITestop active wirklich von Pilz direkt sind oder gelabelt. In der Branche labelt praktisch jeder von Schlegel. Kann manchmal preislich etwas attraktiver sein, direkt "von der Quelle" zu kaufen (ja, das gilt auch für meinen AG).
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