Hallo, danke für eure Antworten.
@Safety
Ui so viel Text
. Diesen BGI Bericht kenne ich. Aber wie richtig erkannt, geht der Fehlerausschluss nicht.
Die Zuhaltung hat sicherheitstechnische Hintergründe. Obwohl ich da manchmal am zweifeln bin. Hinter einer zugehaltenen Tür findet eine gefährliche Bewegung statt. Wobei aber keine Späne oder ähnliches herausfliegen, die zu Verletzungen führen könnten.
Man sollte aber seine Hand nicht reinhalten. Da die Maschine lange nachläuft (mehrere Sekunden), hat die Arbeitsraumtür eine Zuhaltung, die über Stillstandswächter angesteuert wird.
Die Frage die ich mir aber nebenbei stelle ist: Wer hält schon freiwillig seine Hand in eine arbeitende Maschine? Aber die Maschinenrichtline möchte das so. Sie denkt halt auch an Selbstverstümmler.
Natürlich wenn man ein zertifiziertes Produkt mit PL d,e nimmt ala Schmersal AZM 200 oder etwas analoges von Jokab Safety ist man fein aus´m schneider. Aber meist bestehen diese Produkte auch nur aus einer Zuhaltung und einem berührungslosen Sensor. Nehme man an, der Betätiger der Zuhaltung bricht bei geschlossener Tür, da der unachtsame Gabelstaplerfahrer Klaus
dagegen gefahren ist. So erkennt man diesen Fehler erst, wenn die Tür wieder geöffnet wird. Bei langen Nachlaufzeiten wäre das evtl. zu spät. Wie kriegen die Hersteller ihr Produkt für so ein hohen PL zertifiziert? Verstehe ich nicht.
Im Übrigen, wenn man ein zertifiziertes Produkt verwendet, werden vom Hersteller die Anzahl der mech. Schaltspiele angegeben. In die Berechnung fließen diese ja nicht ein. Aber ist man dennoch als Maschinenlieferant in der Pflicht einen Wechsel abzuschätzen und dem Kunden vorzuschreiben?
Oder kann man davon ausgehen, dass ein Defekt erkannt wird und das Produkt erst dann gewechselt werden muss?
Mit besten Grüßen