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Hallo,
als Betreiber von Maschinen oder Produktionslinien ist man m.W. für die Sicherheit (Personenschutz) verantwortlich.
Die Sicherheitseinrichtungen einer Maschine sind jährlich zu prüfen. Und die Prüfung ist auch zu dokumentieren.
Bislang habe ich immer versucht, die Sicherheitseinrichtungen von einzelnen Maschinen nicht großartig zu verändern
(Schutzzaun, Sicherheitslichtschranke etc.)
Relative Ausnahmen bilden die Schnittstellen der einzelnen Maschinen, wenn sie in einem Verbund eine Produktions--Linie bilden.
An den Schnittstellen habe ich bisher immer "was eigenes" projektiert.
Zum Beispiel habe ich dann einen Pilztaster in die bestehende Schutzvorrichtung (Freigabepfad) einer vor und nach geschalteten Maschine mit eingeschliffen.
Hierfür haben die Maschinenbauer in der Regel auch Reserveklemmen für den Betreiber im Not- Aus- Kreis mit vorgesehen.
Wenn nun der Betreiber auf die Idee kommt, eine angekaufte Maschine derart zu verändern, dass der bestehende Schutzzaun
vergrößert werden muss, und deshalb noch weitere zusätzliche Sicherheitseinrichtung montiert werden müssen.
Wie sieht dann die rechtliche Lage für den Betreiber aus, wenn er diese Ergänzung nicht vom eigentlichen Maschinenbauer ankauft,
sondern diese Änderung selber vornehmen will.
Mal angenommen, der Betreiber tut dies und spart bei den Sicherheitseinrichtungen was ein (Weil es halt billiger ist)
Und der Elektriker baut es ein.
Wie sieht das dann rechtlich aus, wenn eine Person zu Schaden kommt.
Ist der Elektriker, der das eingebaut hat (Möglicherweise unter Zwang) mit verantwortlich.
Kennt sich da einer von Euch mit aus.
Gruß
Eleu
PS: Hallo Mod. Wenn der Beitrag hier falsch ist bitte verschieben.
als Betreiber von Maschinen oder Produktionslinien ist man m.W. für die Sicherheit (Personenschutz) verantwortlich.
Die Sicherheitseinrichtungen einer Maschine sind jährlich zu prüfen. Und die Prüfung ist auch zu dokumentieren.
Bislang habe ich immer versucht, die Sicherheitseinrichtungen von einzelnen Maschinen nicht großartig zu verändern
(Schutzzaun, Sicherheitslichtschranke etc.)
Relative Ausnahmen bilden die Schnittstellen der einzelnen Maschinen, wenn sie in einem Verbund eine Produktions--Linie bilden.
An den Schnittstellen habe ich bisher immer "was eigenes" projektiert.
Zum Beispiel habe ich dann einen Pilztaster in die bestehende Schutzvorrichtung (Freigabepfad) einer vor und nach geschalteten Maschine mit eingeschliffen.
Hierfür haben die Maschinenbauer in der Regel auch Reserveklemmen für den Betreiber im Not- Aus- Kreis mit vorgesehen.
Wenn nun der Betreiber auf die Idee kommt, eine angekaufte Maschine derart zu verändern, dass der bestehende Schutzzaun
vergrößert werden muss, und deshalb noch weitere zusätzliche Sicherheitseinrichtung montiert werden müssen.
Wie sieht dann die rechtliche Lage für den Betreiber aus, wenn er diese Ergänzung nicht vom eigentlichen Maschinenbauer ankauft,
sondern diese Änderung selber vornehmen will.
Mal angenommen, der Betreiber tut dies und spart bei den Sicherheitseinrichtungen was ein (Weil es halt billiger ist)
Und der Elektriker baut es ein.
Wie sieht das dann rechtlich aus, wenn eine Person zu Schaden kommt.
Ist der Elektriker, der das eingebaut hat (Möglicherweise unter Zwang) mit verantwortlich.
Kennt sich da einer von Euch mit aus.
Gruß
Eleu
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