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Hallo zusammen,
für die Betreiber von Anlagen gibt es neben der BetrSichV auch noch die GefStoffV.
In dieser wird in Anhang I - Nummer 1 (Brand- und Explosionsgefährdungen) folgendes gefordert:
Bedeutet das dass Betreiber dazu verpflichtet sind ihre Anlagen (im Bereich ATEX) immer auf dem Stand der aktuell geltenden Normen zu halten?
Beispiel:
Abluftüberwachung in einer Lackieranlage wurde früher einkanalig über einen Kontakt des Dreieckschützes gemacht.
Heute fordern die C-Normen dass die Überwachung des Volumenstromes erforderlich ist und das Ganze PLd erreichen muss.
Damit wird durch die technische Lüftung sichergestellt das die Konzentration in der Anlage nie über 25% von UEG kommen kann.
Müssen die Betreiber das jetzt überall ändern?
Oder haben die Autoren in den Gremien halt mal wieder die Begrifflichkeiten durcheinandergebracht und "Stand der Technik" (für mich = Normen) ist nur unglücklich gewählt?
für die Betreiber von Anlagen gibt es neben der BetrSichV auch noch die GefStoffV.
In dieser wird in Anhang I - Nummer 1 (Brand- und Explosionsgefährdungen) folgendes gefordert:
1.1 Anwendungsbereich
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Nummer 1 gilt für Maßnahmen nach § 11 bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können.
[/FONT][/FONT]1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsge-fährdungen
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial](1) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest-zulegen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen vor Brand- und Explosionsgefährdungen erforderlich sind.
[/FONT][/FONT]
Bedeutet das dass Betreiber dazu verpflichtet sind ihre Anlagen (im Bereich ATEX) immer auf dem Stand der aktuell geltenden Normen zu halten?
Beispiel:
Abluftüberwachung in einer Lackieranlage wurde früher einkanalig über einen Kontakt des Dreieckschützes gemacht.
Heute fordern die C-Normen dass die Überwachung des Volumenstromes erforderlich ist und das Ganze PLd erreichen muss.
Damit wird durch die technische Lüftung sichergestellt das die Konzentration in der Anlage nie über 25% von UEG kommen kann.
Müssen die Betreiber das jetzt überall ändern?
Oder haben die Autoren in den Gremien halt mal wieder die Begrifflichkeiten durcheinandergebracht und "Stand der Technik" (für mich = Normen) ist nur unglücklich gewählt?