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Guten Morgen Zusammen,
welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine bestehende Anlage (3D-Drucker), die mit einem Handlings-Roboter zur Teileentnahme ausgerüstet werden soll, weiter betrieben werden kann.
In dem Fall wird der Betreiber der bisherigen Anlage (3D-Drucker) auch durch die Erweiterung zum Hersteller (3D-Drucker + Roboter).
Dass der Betreiber seine Hausaufgaben machen muß, und die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der neuen Gefährdungen anpassen muß, ist soweit klar.
Nur: Muß er (infolge seiner neuen Eigenschaft als Hersteller) dann auch den kompletten CE-Prozess durchlaufen, eine Risikobeurteilung / Validierung der Anlage durchführen, sowie ein CE-Zeichen anbringen?
Ergänzungen:
- Die neue Anlage (Drucker + Roboter) ist ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmt.
welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine bestehende Anlage (3D-Drucker), die mit einem Handlings-Roboter zur Teileentnahme ausgerüstet werden soll, weiter betrieben werden kann.
In dem Fall wird der Betreiber der bisherigen Anlage (3D-Drucker) auch durch die Erweiterung zum Hersteller (3D-Drucker + Roboter).
Dass der Betreiber seine Hausaufgaben machen muß, und die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der neuen Gefährdungen anpassen muß, ist soweit klar.
Nur: Muß er (infolge seiner neuen Eigenschaft als Hersteller) dann auch den kompletten CE-Prozess durchlaufen, eine Risikobeurteilung / Validierung der Anlage durchführen, sowie ein CE-Zeichen anbringen?
Ergänzungen:
- Die neue Anlage (Drucker + Roboter) ist ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmt.
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