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Hallo zusammen,
ich hatte heute wieder einmal eine angeregte Diskussion mit unseren Projektanden bezüglich der Notwendigkeit für Not-Halt-Einrichtungen im Schaltschrank.
Es wird hier teilweise die Ansicht vertreten, dass zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise einfach in jedem Schaltschrank ein Not-Halt sein sollte. Ich habe mit solchen grundsätzlichen Regelungen ja so meine Probleme (Individualentscheidung von Anlage zu Anlage für mich) und würde eher die "andere" Richtung als Standard wählen: Kein Not-Halt im Schrank, im Einzelfall anders entscheiden.
Hintergrund:
Hoffe mal, ich konnte mich soweit verständlich machen, für Meinungen bin ich offen.
Gruß
ich hatte heute wieder einmal eine angeregte Diskussion mit unseren Projektanden bezüglich der Notwendigkeit für Not-Halt-Einrichtungen im Schaltschrank.
Es wird hier teilweise die Ansicht vertreten, dass zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise einfach in jedem Schaltschrank ein Not-Halt sein sollte. Ich habe mit solchen grundsätzlichen Regelungen ja so meine Probleme (Individualentscheidung von Anlage zu Anlage für mich) und würde eher die "andere" Richtung als Standard wählen: Kein Not-Halt im Schrank, im Einzelfall anders entscheiden.
Hintergrund:
- Meist stehen unsere Schränke in abgesperrten, klimatisierten Schaltschrankräumen
- Die Einspeisewerte für eine Einzelmaschine bewegen sich über ein großes Spektrum, gerne auch mal 2000A+
- Oft sind in den Räumen die Schränke mehrerer Einzelmaschinen angeordnet. Es kann schon mal sein, dass wir hier von 100+ Feldern von mehr als einem Dutzend Einzelanlagen sprechen.
- Entsprechend obiger Darstellung gibt es natürlich öfters auch Kopfsteuerungen.
- Natürlich kann es dabei sein, dass auch Schaltschränke von Fremdanlagen im selben Raum untergebracht sind.
- Im klimatisierten Raum besteht (in aller Regel) keine Einsicht auf die Anlage. Zudem wird es auch verhältnismäßig laut. Es ist demzufolge unwahrscheinlich, dass damit eine Gefährdung eines Bedieners, welcher sich gerade an der Anlage direkt befindet, verhindert werden kann.
- Sollten Wartungsarbeiten notwendig sein, hat das Personal sowieso mindestens auf BA Aus zu schalten und den Schlüssel abzuziehen (bzw. beim EKS den Chip zu nehmen).
- Den Not-Halt am Schaltschrank zu drücken, damit man sicher ist, dass sich an der Anlage "wirklich nichts tut", wirkt irgendwie am Ziel vorbei gedacht.
- Unabhängig davon muss mein Schaltschrank elektrisch so ausgeführt sein, dass Handrücken/Fingersicherheit gewährleistet ist.
- Das dem Wartungspersonal die fünf Sicherheitsregeln bekannt sind, davon sollte man in der Regel auch ausgehen können.
- Gehen wir weiter mal davon aus, dass zwei Schaltschränke aus sicherheitstechnischer Sicht eigentlich unabhängiger Maschinen im gleichen Raum mit einem kleinen Abstand (z.B. 3m) gegenüberliegend angeordnet sind. Beide dieser Schränke verfügen über Not-Halt-Einrichtungen in den Türen.
- In diesem Fall würde sich aus meiner Sicht die Verwechslungsgefahr vergrößern - EN ISO 13850 4.1.1.6!
- Nun müsste man die Not-Halt der eigentlich unabhängigen Teile auf einmal aufeinander wirken lassen.
- Alternativ halt das volle Programm, inkl. Beurteilung gem. - EN ISO 13850 4.1.2. Was aber in manchen Fällen kaum plausibel zu begründen sein wird. Zudem kommt dann die Aufstellungsart der Schaltschränke ins Spiel - die ja oft - wie wir alle wissen - nicht ganz so passt wie eigentlich vorgesehen.
- Wenn doch jemand im Schaltschrankraum "an der Einspeisung hängt", würde ein Abschalten über Not-Halt vermutlich eh wenig/nichts bringen.
- In dem Falle müsste man ja eher mit Not-Aus/Unterspannungsauslösern für die Hauptschalter arbeiten.
Hoffe mal, ich konnte mich soweit verständlich machen, für Meinungen bin ich offen.
Gruß