Schutztür brücken bei Inbetriebnahme

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Für mich muss es einen Grund geben,
Ich denke mal für alle anderen hier muss es auch einen Grund geben, eine Schutztür zu überbrücken ;)


Wäre es nicht besser, den ganzen Text zu zitieren?;)

Ich habe gefragt, weil ich den Grund für wichtig halte. Für mich muss es einen Grund geben, und dieser Grund muss nachvollziehbar sein.
 
Da behaupte ich mal, dass es auch hier für jeden einen nachvollziehbaren Grund geben muss. Wenn es keinen nachvollziehbaren Grund gibt, dann fange ich ja gar nicht erst an zu überbrücken.
Es ist völlig in Ordnung, wenn du alle Gründe für gültig hältst, aber lass mich nach den Gründen fragen, damit ich selbst entscheiden kann, ob ich die Verantwortung übernehme, eine Überbrückung zu machen oder nicht.
 
Die TRBS 1116 spricht sogar von einer Beauftragung von Personen, die befugt sind, die unten beschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen
durchzuführen, ähnlich "Staplerschein"...
Anlagen und Arbeitsmittel, wenn während der Instandhaltung die für den Normalbetrieb
getroffenen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt werden
 
Ist was TESTER in Beitrag #13 geschrieben hat nicht genug Begründung ?
Ich finde das Anwendungsfall ganz typisch.
Wenn man das Anwendungsfall nicht überlegt, dann muss man die 'vorhersehbare Missbrauch' überlegen.
(In meiner RBU ist es kein vorhersehbare Missbrauch, sondern ein normalen Anwendungsfall).
 
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Voriges Jahr hat Siemens ein Webinar zum Thema FuSi gemacht, glaube es war der Patrick Gehlen.
Dann hat er eine Umfrage eingestreut, wieviele Leute schon auf der Baustelle an Sicherheitsschaltkreisen herumgedoktert haben.
97% haben es zugegeben.
3% waren entweder AFK oder unehrlich.
Es gehört zur Inbetriebsetzung, Funktionen herzustellen.

Umso wichtiger, dass man vorab klärt wer wann auf die Baustelle darf, am Besten nur in Rücksprache und dass der Gefahrenbereich gekennzeichnet und abgesperrt wird. Ein rot-weißes Absperrband kann da schon viel helfen.
 
Auch wenn Eigenwerbung bekanntlich stinkt, verweise ich mal auf einen Kommentar von mir von 2022 hier: https://www.sps-forum.de/threads/wesentliche-veränderung-von-maschinen.108796/page-2

Die beiden relevanten Urteile (Osnabrück wegen Überbrücken, Regensburg wegen Probebetrieb) habe ich jetzt mal nur der Einfachkeit halber angehängt.

Ansonsten: Das was die anderen geschrieben haben. ;)
Ich fand diese PDFs sehr interessant zu lesen. Danke dafür-
 
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