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Das wurde bestimmt schon oft besprochen, aber ich habe im ersten Anlauf über die SuFu nichts gefunden.
Wir, Auftraggeber, haben einem externen Programmierer beauftragt. S7 Prog. + HMI (OP). Funktionspläne bzw. Funktionsbeschreibung kam von uns. Ist natürlich schon etwas her, die Anlage ist jetzt aber kürzlich umgebaut worden.
Unter welchen Umständen muß der externe Programierer die Projektdateien rausrücken. Vertraglich wurde diezbezüglich nichts extra vereinbart.
Ist natürlich auch die Frage: Wenn unser endkunde die Projektdateien haben möchte, ud wir sie nicht einmal bekommen...
Mag ja sein das mal einer nicht mit einem AG-Abzug zufrieden stellt.
Aktuelles Problem: Ich muß zur Anlage, habe das Programm aber nicht... und der externe hatmal wieder keine Zeit. Das er sich damit für weitere Aufgaben selber disqualifiziert ist klar... aber das ist nicht Gegenstand meiner Frage.
Ich selber kann den externen verstehen, möchte mir ja auch nicht direkt das Brot aus der Hand nehmen lassen... aber für uns als Anlagenbauer gehört die schnelle Störungsbehebung/kurzfristige Anpassungen nunmal mit zum Kundenservice...
Gibt es dazu eine eindeutige rechtliche Aussage?

Wir, Auftraggeber, haben einem externen Programmierer beauftragt. S7 Prog. + HMI (OP). Funktionspläne bzw. Funktionsbeschreibung kam von uns. Ist natürlich schon etwas her, die Anlage ist jetzt aber kürzlich umgebaut worden.
Unter welchen Umständen muß der externe Programierer die Projektdateien rausrücken. Vertraglich wurde diezbezüglich nichts extra vereinbart.
Ist natürlich auch die Frage: Wenn unser endkunde die Projektdateien haben möchte, ud wir sie nicht einmal bekommen...
Mag ja sein das mal einer nicht mit einem AG-Abzug zufrieden stellt.
Aktuelles Problem: Ich muß zur Anlage, habe das Programm aber nicht... und der externe hatmal wieder keine Zeit. Das er sich damit für weitere Aufgaben selber disqualifiziert ist klar... aber das ist nicht Gegenstand meiner Frage.
Ich selber kann den externen verstehen, möchte mir ja auch nicht direkt das Brot aus der Hand nehmen lassen... aber für uns als Anlagenbauer gehört die schnelle Störungsbehebung/kurzfristige Anpassungen nunmal mit zum Kundenservice...
Gibt es dazu eine eindeutige rechtliche Aussage?