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Hallo Zusammen,
Seit einiger Zeit frage ich mich, ob das Unternehmen, in dem ich arbeite, die aktuellen Normen und Richtlinien nach der Maschinenrichtlinie einhält.
Und zwar,
Dieses Unternehmen produziert Maschinen, deren Hauptsteuerteil ein Schaltschrank in Form einer Steuereinschub (wie im Serverschrank) ist.
Die Hauptstromversorgung erfolgt über ein normales Netzkabel mit SCHUKO auf C13-Stecker.
Somit kann nicht sichergestellt werden, dass L immer der Außenleiter und nicht der Neutralleiter ist.
Direkt hinter dem C13-Stecker (am Einspeisungspunkt) ist eine Gerätsicherung (Glasrohrsicherung) T10 A installiert.
Abbildung ähnlich
Nach der Sicherung: Eingeschaltet wird das Ganze dann über einen 25A Lasttrennschalter 3LD-Serie von Siemens.
Die 230 V werden dann auf mehrere Komponenten verteilt:
1) SCHUKO/Steckdose - befindet sich auf der Rückseite des Gehäuses, direkt neben der Einspeisbuchse.

Dient Einspeisung anderen Geräten (PC, Monitor, andere untergeordnete Einschub mit weiteren Schaltnetzteilen)
2) Schaltnetzteil 230VAC/24VDC 10A WAGO 787-732
Zum aufklären:
I. Ausschnitt von Rückwand

II. Schaltbild von 230V Verteilung

III. Kein Schaltnetzteil verfügt über eine eigene Sicherung (geschweige denn zweiphasig).
IV. Maschine soll nach Maschinenrichtlinien Konform sein.
V. Als Einspeisung, schreiben wir unseren Kunden max. Absicherung von 16A durch FI vor.
Dies wirft für mich die folgenden Fragen auf.
F1. Ich wurde Aufmerksam geworden, dass der Konzept der Norma 60204-1 Abschnitt 7.2.3 somit nicht erfüllt.
Stimmt das so?
F2. Muss das erste Absicherung (am Schaltbild als F3), aufgrund Verwechslungsgefahr L mit N durch die SCHUKO-Stecker am Kabel, 2-Phasig erfolgen?
Wenn ja, könnt ihr etwas empfehlen z.B. von diesem Katalog?
F3. Sind Schaltnetzteile wie eine Trafo zu betrachten und somit zwingend einzeln zu Absichern ( und wenn ja, ob auch 2-Phasig)?
Gilt auch für die weitere Schaltnetzteile in dem untergeordnetem Einschub.
F4. Muss für die Steckdose (Schaltbild "X24") eine FI/LS nachgerüstet sein?
Bitte um Hilfe.
Seit einiger Zeit frage ich mich, ob das Unternehmen, in dem ich arbeite, die aktuellen Normen und Richtlinien nach der Maschinenrichtlinie einhält.
Und zwar,
Dieses Unternehmen produziert Maschinen, deren Hauptsteuerteil ein Schaltschrank in Form einer Steuereinschub (wie im Serverschrank) ist.
Die Hauptstromversorgung erfolgt über ein normales Netzkabel mit SCHUKO auf C13-Stecker.
Somit kann nicht sichergestellt werden, dass L immer der Außenleiter und nicht der Neutralleiter ist.
Direkt hinter dem C13-Stecker (am Einspeisungspunkt) ist eine Gerätsicherung (Glasrohrsicherung) T10 A installiert.

Nach der Sicherung: Eingeschaltet wird das Ganze dann über einen 25A Lasttrennschalter 3LD-Serie von Siemens.
Die 230 V werden dann auf mehrere Komponenten verteilt:
1) SCHUKO/Steckdose - befindet sich auf der Rückseite des Gehäuses, direkt neben der Einspeisbuchse.

Dient Einspeisung anderen Geräten (PC, Monitor, andere untergeordnete Einschub mit weiteren Schaltnetzteilen)
2) Schaltnetzteil 230VAC/24VDC 10A WAGO 787-732
Zum aufklären:
I. Ausschnitt von Rückwand

II. Schaltbild von 230V Verteilung

III. Kein Schaltnetzteil verfügt über eine eigene Sicherung (geschweige denn zweiphasig).
IV. Maschine soll nach Maschinenrichtlinien Konform sein.
V. Als Einspeisung, schreiben wir unseren Kunden max. Absicherung von 16A durch FI vor.
Dies wirft für mich die folgenden Fragen auf.
F1. Ich wurde Aufmerksam geworden, dass der Konzept der Norma 60204-1 Abschnitt 7.2.3 somit nicht erfüllt.
Stimmt das so?
"7.2.3 Hauptstromkreise
Einrichtungen zur Erfassung und zur Unterbrechung bei Überstrom, müssen in allen aktiven Leitern, einschließlich
der Stromkreise für die Stromversorgung der Steuertransformatoren entsprechend 7.2.10 ausgewählt
werden.
Die folgenden Leiter, soweit verwendet, dürfen nicht ohne alle zugehörigen aktiven Leiter abgeschaltet werden:
– der Neutralleiter von Wechselstrom-Leistungskreisen;
– der geerdete Leiter von Gleichstrom-Leistungskreisen;
– Leiter von Gleichstrom-Leistungskreisen, die mit Körpern von beweglichen Maschinen verbunden sind.
Wenn der Querschnitt des Neutralleiters mindestens gleich oder gleichwertig dem der Außenleiter ist, ist weder
eine Überstromerfassung noch eine Unterbrechung des Neutralleiters erforderlich. Für einen Neutralleiter
mit einem kleineren Querschnitt als dem der zugehörigen Außenleiter müssen die Maßnahmen entsprechend
IEC 60364-5-52:2009, Abschnitt 524, angewendet werden."
F2. Muss das erste Absicherung (am Schaltbild als F3), aufgrund Verwechslungsgefahr L mit N durch die SCHUKO-Stecker am Kabel, 2-Phasig erfolgen?
Wenn ja, könnt ihr etwas empfehlen z.B. von diesem Katalog?
F3. Sind Schaltnetzteile wie eine Trafo zu betrachten und somit zwingend einzeln zu Absichern ( und wenn ja, ob auch 2-Phasig)?
Gilt auch für die weitere Schaltnetzteile in dem untergeordnetem Einschub.
F4. Muss für die Steckdose (Schaltbild "X24") eine FI/LS nachgerüstet sein?
Bitte um Hilfe.
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