....das Ergebnis wesentliche Veränderung einer Maschine ...
wenn in der BA "verschiedene Teile" steht, dann ok. Typenschild kann man ja auch jetzt noch anbringen oder?Andere Arbeitsvorgänge gibt es insofern auch nicht. Auf eine Fräse werde auch in Zukunft verschiedene Teile gefräst und auf einer Drehmaschine verschiedene Teile gedreht.
Die Maschine wurde vor 1995 in Verkehr gebracht, hat kein CE und auch Kein Typenschild, war anscheinend zu dieser Zeit Tabu.
CE darfst du nur anbringen, wenn du ein Konformitätsbewertungsverfahren (siehe entsprechende Richtlinien) durchgeführt hast!Natürlich kann ich ein Typenschild anbringen jedoch mit oder ohne CE?
"Welche Konformitätsbewertungsverfahren nach EG-Maschinenrichtlinie möglich bzw. vorgeschrieben sind, hängt davon ab, ob die Maschine oder das Sicherheitsbauteil unter den Anhang IV der Richtlinie fällt. "
Also wie nun, muss ich ein CE anbringen oder nicht?
Reicht nicht die eine Art Schulung in der auf die Sicherheitshinweise der Maschine hingewiesen wird?
das hab ich ja auch nicht geschrieben. wenn es keine wesentliche Änderung wird und die Maschine nach jetzigem Stand sicher ist(BetrSV), dann musst du wahrscheinlich auch keine neue CE machen. Anders wäre das natürlich, wenn sie jetzt auch nicht "sicher" wäre.dann hättest du bis jetzt schon einen Fehler gemacht. aber ob die Maschine so wie sie jetzt da steht ausreichend sicher ist, kann ich von der Ferne nicht beurteilen.Das kann doch nicht sein, wenn ich ein Betreiber von einer Altmaschine bin und den Standort der Maschine verändere, muss ich die Maschine neu bewerten?
Das hätte doch die Folge, dass ich die Maschine sicherheitstechnisch auf den neuesten Stand bringen muss.
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