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Hallo,
mal ne simple Frage. Die MRL regelt ja das inverkehrbringen von Maschinen in der Gemeinschaft. Wenn wir aber nun unsere (neue) Maschine nach ausserhalb der Gemeinschaft verkaufen / liefern, findet ja gar kein inverkehrbringen im Sinne der MRL statt.
Frage: kann / darf diese Maschine das CE-Zeichen haben ?
Als Erklärung zu "darf": mein Gedanke ist, darf ich mich auf eine Richtlinie berufen - und die Konformität mit eben dieser bestätigen - wenn diese Richtlinie für mein Produkt garnicht gilt ?
MfG
mal ne simple Frage. Die MRL regelt ja das inverkehrbringen von Maschinen in der Gemeinschaft. Wenn wir aber nun unsere (neue) Maschine nach ausserhalb der Gemeinschaft verkaufen / liefern, findet ja gar kein inverkehrbringen im Sinne der MRL statt.
Frage: kann / darf diese Maschine das CE-Zeichen haben ?
Als Erklärung zu "darf": mein Gedanke ist, darf ich mich auf eine Richtlinie berufen - und die Konformität mit eben dieser bestätigen - wenn diese Richtlinie für mein Produkt garnicht gilt ?
MfG