Hallo,
es wurde höflich Angefragt, die Antwort war etwas grass. (nach dem Motto: es wurde nichts bestellt also wird auch nichts geliefert) Ich arbeite seit 25 Jahren im Bereich Automatisierung(programmierung) 20 davon im Dienstleistungsbereich aber so etwas habe ich selbst in meiner Anfangszeit nicht abgeliefert. Ich weiss dass der Fehler beim schlechten Pflichtenheft liegt, aber so ein Murks ist mir noch nicht untergekommen. Ich werde nach Ablauf der Gewährleistung mich damit beschäftigen und wenn nötig neu schreiben.
Für mich jedenfals ist das Thema damit abgeschlossen.
MFG
Joe
Das liegt aber an den geilen Programmierern die nix rausrücken wollen.
Hast Du schon mal gesehen, daß soetwas in Real Life genutzt wird ? Oder ist es eine rein theoretische Möglichkeit ?Für Maschinen, wo der Code nicht andauernd angepasst wird, gibt es die Möglichkeit die Software bei einem Notar zu hinterlegen
und genau zu definieren unter welchen Kriterien die Software an den Endkunden übergeben werden kann, z.B. bei Insolvenz etc.
Leider bin ich kein geiler Komponist sondern nur ein geiler Programmierer ohne GEMA oder VG WORT.
Hallo,
anbei das gesammte Programm:
http://http://www.mojo-vogel.privat.t-online.de/Download/Hochregal.pdf
Gruß
Joe
Ach komm, hör auf ihm Angst zu machen. Bis die tschechischen Anwälte sich wegen speziell diesem Schnurz bis zu uns durchfinden, dauert dat ne Weile. Und man sollte die Kirche im Dorf lassen, wenn das jetzt der Quellcode eine CNC-Maschine mit 150 Bausteinen wäre würde ich noch die Aufregung verstehen, aber bei so nem Übungsbeispiel (so nenne ich das mal) .... Wo kein Kläger, da kein Richter.Wenn ich jetzt der Lieferant wäre, würde ich meine Anwälte losschicken.
Denn das darfst du nicht. Du bist nicht der Besitzer der Software.
Ich wollte ja nur wissen ob so etwas Rechtmäßig ist. Der Auftrag wurde ja auch nicht von uns an die tschechische Fa. vergeben.
Joe
....Und man sollte die Kirche im Dorf lassen, wenn das jetzt der Quellcode eine CNC-Maschine mit 150 Bausteinen wäre würde ich noch die Aufregung verstehen, aber bei so nem Übungsbeispiel (so nenne ich das mal) .... Wo kein Kläger, da kein Richter.
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